Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 197

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Das klingt für Menschen, die unter Verkehrsplanung ein bisschen mehr verstehen, als eine Spur dazu zu bauen, wenn es sich auf einer Straße staut, sehr erstrebenswert. Deshalb fordern meines Wissens auch Bürgerinitiativen landesweit überall diese SUP-Gesetzgebung in Österreich ein.

Jetzt – mit einem Jahr Verspätung – beschließen wir eine Umsetzung dieser SUP-Richtlinie, aber statt eines SUP-Gesetzes, das man noch relativ flüssig aussprechen könnte, gibt es jetzt nur mehr ein SP-V-Gesetz, nämlich eine strategische Prüfung im Verkehrsbereich. Die Umwelt ist bei dieser strategischen Prüfung schon aus dem Titel herausgefallen.

Im Wasserrecht und im Abfallwirtschaftsgesetz wurde die EU-Richtlinie ja schon berück­sichtigt, und jetzt kommt eben der dritte Teil: der Verkehr. Ob mit diesen drei Bereichen wirklich alle umweltrelevanten Gebiete erfasst sind, sei dahingestellt. – Ich bin mir ziemlich sicher, dass da noch etwas nachkommen könnte.

Uns wäre es auf jeden Fall lieber gewesen, wenn es statt Einzellösungen ein bun­desweit gültiges Gesetz für alle Bereiche gegeben hätte. Von diesem SP-V-Gesetz – es ist nicht leicht auszusprechen – sind jetzt nur Schienenverkehrs-Hochleistungs­strecken betroffen. Flughäfen und Häfen gehören entweder nicht zum Verkehrsbereich oder sie haben keine umweltrelevanten Auswirkungen, und Landesstraßen sind auch nicht erfasst, weil da die Kompetenz nicht beim Bund liegt. Klare Kompetenzen und klare Zuständigkeiten wären aber gerade in Umweltfragen strategisch einfacher und für ein effizientes Handeln weitaus zielführender.

Abgesehen vom Titel – und der Tatsache, dass die Umwelt darin nicht mehr vor­kommt – und vom Fehlen einheitlichen Kompetenzen haben wir aber auch noch andere Probleme mit dieser Umsetzung der Richtlinie. Es gibt noch zahlreiche weitere Forderungen der Grünen, die leider nicht berücksichtigt wurden.

Die wichtigste Forderung ist eine strategische Umweltprüfung des gesamten General­verkehrsplanes und seiner Revisionen, denn sämtliche Hochleistungsstraßenbau­projekte, die jetzt zum Beispiel bei uns in Niederösterreich laufen, werden laut dieser Umsetzung nicht mehr überprüft. Auch bezüglich des Stichwortes „verkehrsträgerüber­greifend“, das so gut und nett klingt, wird der vorhandene Generalverkehrsplan nicht mehr überprüft.

Letztendlich ist es ja so, dass eben bei uns in Niederösterreich momentan enorm viel ausgebaut wird, und es gibt noch immer neue Wünsche. – Bei dem, was in letzter Zeit gebaut wurde und was in nächster Zeit gebaut werden soll, könnte man glauben, wir hätten in Niederösterreich bisher noch gar keine Straßen gehabt. All diese Projekte sollen keiner strategischen Prüfung mehr unterzogen werden, sondern lediglich Erwei­terungen dieses Generalverkehrsplans beziehungsweise dieses Bundesstraßengeset­zes sollen überprüft werden.

Ich habe im Ausschuss nachgefragt, welche Projekte das betreffen könnte. – Die Antwort war, dass es sich in erster Linie um Netzschlüsse handeln wird. Aber gerade wenn es um Netzschlüsse geht, ist die verkehrsträgerübergreifende Prüfung letzt­endlich ja doch nur eine Farce, denn man wird wohl nicht zwei Bundesstraßen oder zwei Autobahnen mit einer Eisenbahn verbinden. Vielmehr wird es dann wieder eine Schnellstraße geben. – Genau deshalb sind wir der Meinung, dass diese Prüfung von Teilbereichen gerade bei der strategischen Umweltprüfung eigentlich eine Farce ist.

Ein weiterer Punkt, der uns fehlt, ist die Aufnahme von Flughäfen und sonstigen umweltrelevanten Bereichen wie Eisenbahnen und Häfen in die USVP sowie eine verpflichtende Berücksichtigung des Umweltberichtes und der Stellungnahme bei der Planentscheidung. – Kollege Bader hat schon Recht gehabt: Es gibt zehn Punkte, die


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