Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 198

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dieser Umweltbericht zu enthalten hat, aber das Problem ist, dass nirgends vorge­sehen ist, dass dieser Umweltbericht bei der Entscheidung berücksichtigt werden muss. Das ist das Problem, das wir haben: Einen Bericht ohne Konsequenzen kann man ja leicht und schnell schreiben.

Was weiters fehlt, sind Übergangsbestimmungen für die Erfassung von Netzände­rungen, die seit dem 21. Juli 2004 eingeleitet wurden. – Das sind auch einige, und letztendlich hätte die Richtlinie ja schon im Vorjahr umgesetzt sein müssen.

Ein weiterer Kritikpunkt ist folgender: Wenn sich der Herr Verkehrsminister gegen eine Prüfpflicht entscheidet, dann gibt es kein Mittel, das NGOs oder Umweltanwaltschaften und Umweltministerium anwenden könnten, um die Prüfung doch zu erreichen. Es reicht, wenn der Verkehrsminister diese Entscheidung oder diesen Verdacht begründet und auf seiner Homepage veröffentlicht. Dann braucht er keine SUP mehr.

Ich habe schon angesprochen, dass von den zehn Zielen, denen die Verkehrspläne entsprechen müssen, nur eines mit Umweltschutz zu tun hat, und das auch nur sehr unkonkret und sehr schwammig. Das lässt vermuten, dass das Thema Umwelt nicht nur aus dem Titel des Gesetzes geflogen ist. Es gibt ja konkrete Vereinbarungen, gerade im Bereich Umweltschutz: das Kyoto-Protokoll, die Alpenkonvention, Luftschad­stoffvereinbarungen. – Sie alle sind aber im Gesetz nicht angeführt – und auch nicht, dass sie verpflichtend einzuhalten wären.

Auch die Verträglichkeit dieser Netzänderungen mit regionalen Raumordnungspro­grammen und Fachplanungen der Länder sowie Schutzgebietsausweisungen wird nicht geprüft. Es reicht offenbar, wenn die Beziehungen zu anderen Plänen und die Probleme, die sich für schutzwürdige Gebiete ergeben, dargestellt werden. – Also uns reicht das sicher nicht, wenn Probleme nur dargestellt werden! Wir sind der Meinung, sie brauchen auch eine Lösung! (Beifall bei den Grünen sowie bei Bundesräten der SPÖ.)

Was wir auch schon beim UVP-Gesetz beanstandet haben, ist, dass der Projekt­betreiber seinen Umweltbericht künftig mehr oder weniger selbst schreiben soll. Wir mussten jetzt bei der A 5 feststellen, dass Projektbetreiber ganz gerne Berichte schreiben. Manchmal schauen die Berichte für die UVP anders aus als die Berichte für die „Private Partners“, die man dann ja irgendwann einmal braucht, um die Straße mitzufinanzieren.

Bei der A 5 war es konkret so, dass ein weiterer Bericht mit Verkehrsprognosen auf­getaucht ist, in dem die Prognosen plötzlich doppelt so hoch ausgefallen sind als bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, damit sich leichter jemand findet, der glaubt, dass das ein gewinnbringendes Projekt sein könnte, das er mitfinanzieren soll.

Was in der SVP wirklich noch dringend fehlt, was leider nur angedeutet ist, sind Über­wachungsmaßnahmen und Abhilfemaßnahmen. Wie die konkret ausschauen sollen, wenn die Verkehrsentwicklung dann vielleicht doch anders kommt als erwartet, oder wie Maßnahmen gesetzlich angekündigt werden sollen, das steht leider nicht in diesem Gesetz.

Ich denke, es wäre enorm wichtig, Verkehrsprojekte wirklich sofort und in Zukunft schon im Vorhinein, schon vor ihrer Gesetzwerdung einer strategischen Prüfung zu unterziehen. Hinter diesem Gesetz scheint aber die Strategie zu stehen: Wir machen die Augen zu. Zuvor haben wir gar nicht gesehen, dass wir die EU-Richtlinie hätten um­setzen sollen. Es hat offensichtlich um die drei Seiten Gesetzestext lange Streitigkeiten gegeben, denn sonst hätte man das nicht ein Jahr zu spät beschlossen. Zuerst hat man den Umsetzungsbedarf überhaupt vergessen – und dann wurde es so


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