Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 200

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Diese Besorgnis wird noch verstärkt dadurch, dass nach § 6 Abs. 3 der Bundesminister durch Verordnung nähere Bestimmungen für die Erstellung der Unterlagen etwa für den Umweltbericht festlegen kann. Das heißt, es kann nachträglich noch ganz massiv – zum Nachteil der Länder – an der Kostenschraube gedreht werden.

Maßgeblich für das Verlangen des Landes Vorarlberg war, dass wir zwei offene Ver­kehrsprojekte haben. Eines ist im Bundesstraßengesetz rechtlich verankert. Das ist die umstrittene Schnellstraßenspange zwischen dem österreichischen und dem Schweizer Autobahnnetz, wo die Trasse an sich festgelegt ist, aber unter Umständen durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die für die nächsten Monate zu erwarten ist, zu Fall gebracht wird, was möglicherweise gravierende Neuprojektierun­gen erforderlich machen könnte. Das hoffen wir nicht, aber es gibt natürlich auch in Vorarlberg manche, die das hoffen. (Bundesrat Schennach: Genau!)

Linie der Landespolitik ist es natürlich, das nicht zu hoffen, sondern darin eine ent­sprechende Gefahr zu sehen, dass der Bund unter Umständen sagt: Ja, wir ziehen uns hier zurück, und wenn das Land diese Straße will, soll es als Initiator auftreten und den Umweltbericht erstellen! Das hat eine gewisse Sensibilität, insbesondere deshalb, weil möglicherweise die Ausnahmebestimmung, dass es nicht erforderlich ist, wenn es nur in die Nachbargemeinde verschoben wird, nicht zutrifft – und das insbesondere auch deshalb, weil dieses ganze Vorhaben auch auslandsrelevant ist, was einen zusätz­lichen Faktor darstellt.

Das zweite Vorhaben betrifft eine politisch vereinbarte, auch im Finanzausgleich ver­ankerte, hinsichtlich der Finanzierung also klargestellte Umfahrung der Stadt Feldkirch, für die unter Umständen auch ein solcher Umweltbericht zu erstellen sein wird.

Unter Hinweis darauf, dass es sich um ein bereits verankertes beziehungsweise ver­einbartes Vorhaben handelt, wollte das Land einfach Vorsorge treffen, dass es da nicht unerwarteterweise und gegen die Absprache in unter Umständen beachtliche Kostenfolgen hineinläuft. Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass ich mit meiner Zustim­mung keinen Blankoscheck in dieser Hinsicht unterschreibe. (Bundesrat Schennach: Das ist gefährlich!) – Ich nehme an, Herr Staatssekretär Kukacka wird das aufklären können. – Jedenfalls wird die Haltung zu diesen offenen Fragen ein maßgebliches Kriterium für mich sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Bundesrat Schennach: Ein „Sicherheits-Nein“ wäre besser!)

20.47


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Herr Staatssekretär Kukacka, Sie haben das Wort.

 


20.47.47

Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Mag. Helmut Kukacka: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zuerst möchte ich mich ganz herzlich bei Kollegem Schimböck bedan­ken. Ich fühle mich fast geschmeichelt. Ich bin noch nie so – und schon gar nicht von der Opposition – im Bundesrat so gelobt worden. Ich hoffe, Sie meinen das ernst. (Bundesrat Schimböck: Das passt sicher!) Ich sehe, Sie sind weiser geworden, und das gefällt mir eigentlich sehr gut.

Was allerdings die Kritik der Opposition an der Verhinderung des Herrn Vizekanzlers betrifft, möchte ich schon festhalten, dass diese Kritik unberechtigt ist, denn es ist nun einmal so: Sie wissen so wie ich, dass ein Staatssekretär zur parlamentarischen Vertretung des Bundesministers berufen ist, und wenn der Herr Vizekanzler von dieser verfassungsmäßigen Möglichkeit Gebrauch macht, so komme ich diesem Auftrag


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