natürlich gerne nach. – Was jedoch an dieser Vorgangsweise auch nur
irgendwie zu kritisieren sein soll, ist mir wirklich nicht einsichtig, meine
Damen und Herren! (Bundesrat Gruber: Die hohen Kosten der Auslandsreisen des Herrn Vizekanzlers!)
Ganz kurz
noch zu den grundsätzlichen Einwänden der Opposition gegen das Gesetz über die
strategische Prüfung im Verkehrsbereich. Ich möchte darauf hinweisen, dass
dieses Gesetz nicht nur eine Prüfung der Umweltauswirkungen neuer Planentwürfe vorsieht,
sondern eben eine wirklich grundsätzliche verkehrsträgerübergreifende Alternativprüfung
aller Verkehrsträger vornimmt.
Welche Programme und Pläne sind da zu überprüfen? Hier gibt es offensichtlich noch immer keine Klarheit bei einigen Damen und Herren von der Opposition. Meine Damen und Herren, Frau Kerschbaum, zu überprüfen ist all das, was von den Behörden an Verkehrsplänen und Programmen entwickelt wird und was in Zukunft gesetzlich verankert werden soll, also die Verordnungsentwürfe von geplanten oder bestehenden Eisenbahnstrecken, die zu Hochleistungsstrecken ausgebaut werden, Gesetzentwürfe zur Erklärung von Gewässern zu Wasserstraßen, Gesetzentwürfe zur Erklärung von Straßenzügen zu Bundesstraßen oder deren Auflassung. Es ist also ganz genau festgelegt und definiert, was diese strategische Prüfung umfasst und welche Aufgabe sie hat.
Es geht auch gar nicht darum, dass einzelne konkrete Programme oder Projekte überprüft werden, denn die sind ja dann im Regelfall ohnedies einer weiteren Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen. Alle Projekte werden im Regelfall im Nachhinein, wenn sie realisiert werden, noch einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen.
Es geht also darum, dass sozusagen die gesamte Verkehrsnetzbeziehung und Verkehrsnetzänderung entsprechend dargelegt wird. Es handelt sich hiebei wirklich um eine politisch vernünftige und sachlich richtige Umsetzung von EU-Richtlinien. Daran gibt es nichts zu zweifeln, und ich habe von niemandem, auch nicht im Stellungnahmeverfahren dazu, irgendwelche andere, bessere, brauchbarere Alternativen dazu gesehen.
Meine Damen und Herren! Was seitens des Kollegen Bader sowie des Kollegen Jürgen Weiss hier zu einzelnen Projekten gesagt wurde, dafür haben wir großes Verständnis. Selbstverständlich gibt es in fast allen Bundesländern ganz konkrete Projekte der erneuten Übernahme von Straßenprojekten in das Bundesstraßennetz.
In diesem Zusammenhang möchte ich aber schon auf Folgendes hinweisen: Die Länder haben gemeinsam mit dem Bund die so genannte Ausgliederung und Verländerung der Bundesstraßen beschlossen, weil sie das wollten und für richtig befunden haben. Diese Bundesstraßen sind den Ländern übertragen worden – dies aber auch mit all den Mitteln, die für die Erhaltung und Verbesserung dieser Straßen bisher vom Bund aufgewendet wurden.
Wenn es darum geht, dass jetzt bestimmte Bundesstraßen verbessert, ausgebaut und erweitert werden sollen, kann man also nicht so einfach kommen und sagen: Lieber Bund, wir behalten uns natürlich das Geld, das wir im Zuge der Verländerung der Bundesstraßen bekommen haben, aber diese Straße und jene Straße nimm bitte wieder zurück, und bau du sie mit deinem Geld aus! – So einfach kann man sich das auch nicht machen, das möchte ich schon klar und deutlich sagen.
Wir haben aber natürlich Verständnis dafür, dass das hochrangige Straßennetz insgesamt weiterer Überprüfung bedarf, eines weiteren Ausbaus bedarf und sicher auch die
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