Bundesrat Stenographisches Protokoll 724. Sitzung / Seite 202

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Notwendigkeit besteht, dass die eine oder andere Bundesstraße zu einer Hochleis­tungsstraße, zu einer Schnellstraße oder Autobahn ausgebaut und erweitert wird. Darüber sind wir ja auch mit den Ländern in Verhandlungen.

Ich habe eine ganze Liste mit solchen Projekten, wo die Länder die Bundesstraßen wieder dem Bund und der ASFINAG zum weiteren Ausbau übergeben wollen. Ich will die jetzt gar nicht alle anführen: Die B 317 in Kärnten ist genannt worden; in Nie­der­österreich die B 303, die B 334, die auch dem Kollegen Bader ein besonderes Anliegen ist, die B 800A, die Marchfeld Schnellstraße; in Wien gibt es solche Projekte; in Vorarlberg insbesondere eben die Umfahrung Feldkirch, die Kollege Weiss angeführt hat; in Tirol sind es zwei hochrangige Straßen; in der Steiermark; in Oberösterreich und im Burgenland ebenfalls.

Es sieht also beinahe so aus, als ob der Bund alle wichtigen Bundesstraßen, die er vor fünf Jahren verländert hat, jetzt wieder zurücknehmen und mit seinem Geld ausbauen soll. Dass das nicht so einfach funktionieren kann, ist klar; dass aber darüber mit den Ländern Verhandlungen stattfinden und wir in einer geplanten Novelle, die im Spätherbst dieses Jahres von Nationalrat und Bundesrat beschlossen werden soll, die wichtigsten und dringendsten Projekte auch übernehmen werden, ist auch unbestritten; da kann ich auch eine entsprechende Zusage machen. Das muss aber, wie gesagt, noch endgültig zwischen den Ländern, der ASFINAG und dem Bund abgestimmt werden.

Wir wissen natürlich auch – damit möchte ich schließen –, dass durch dieses neue SP-V-G, wenn jemand als Initiator einer neuen Verkehrsnetzänderung auftritt, bei demjenigen Kosten entstehen, weil natürlich entsprechende Studien und vor allem dieser Umweltbericht gemacht werden kann und soll und muss.

Es ist aber auch legitim, zu verlangen, dass von demjenigen, der eine neue Straße haben will, einen neuen Verkehrsweg, allenfalls auch eine neue Eisenbahnstrecke haben will – gleichgültig, ob das der Bund, das Land oder eine Gemeinde oder Region ist –, dass diese Gebietskörperschaft zuerst einmal auch einen Beitrag leisten muss, denn es soll ja ihr Wunsch realisiert werden, sie treten ja als Initiator auf.

Deshalb soll dieser Initiator auch die erste grundlegende Studie bezahlen, die für die Realisierung notwendig ist, nämlich welche Netzauswirkungen dieses neue Projekt hat, inklusive aller Umweltauswirkungen.

Deshalb ist die Regelung sinnvoll, richtig und notwendig, dass der Initiator eines neues Verkehrswegs auch einen entsprechenden Beitrag leisten soll. Selbstverständlich wird sich auch der Bund dort beteiligen, wo in erster Linie im Bundesinteresse solch ein neuer Verkehrsweg entsteht.

Beim Projekt der S 18 in Vorarlberg handelt es sich um einen Sonderfall, wo ich eigentlich kein Problem sehe, dass der Bund die Kosten übernimmt, denn diese Schnellstraßenverbindung ist bereits im Bundesstraßengesetz verankert, ist daher auch keinem neuen Verfahren nach diesem heute zu beschließenden Gesetz zu unter­ziehen.

Sollte eine EuGH-Entscheidung eine Änderung des Bundesstraßengesetzes notwendig machen, so ist selbst bei einer Neutrassierung dieser Strecke ein Verfahren nach dem SP-V-G sehr unwahrscheinlich: Es ist also auch bei Aufhebung durch den EuGH wahrscheinlich kein neuer Umweltbericht in diesem Zusammenhang notwendig. Wir würden uns aber jedenfalls sicherlich an den Kosten eines solchen Berichtes beteili-


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite