Beginn der Sitzung: 9.04 Uhr
Präsident Peter Mitterer: Ich eröffne die 725. Sitzung des Bundesrates.
Das Amtliche Protokoll der 724. Sitzung des Bundesrates vom 21. Juli 2005 ist aufgelegen, unbeanstandet geblieben und gilt daher als genehmigt.
Als verhindert gemeldet sind die Mitglieder des Bundesrates Theodor Binna und Mag. Susanne Neuwirth.
Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung
Präsident Peter Mitterer: Ich gebe bekannt, dass das Bundeskanzleramt über die Entschließung des Bundespräsidenten die Mitteilung gemacht hat, dass innerhalb des Zeitraumes vom 30. Oktober bis 6. November 2005 der Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter durch die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat vertreten wird.
Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zur Fragestunde.
Bevor ich jetzt, um 9.05 Uhr, mit dem Aufruf der Anfragen beginne, weise ich darauf hin, dass ich, um die Behandlung aller mündlichen Anfragen zu ermöglichen, die Fragestunde im Einvernehmen mit den beiden Vizepräsidenten bis zu 120 Minuten erstrecken werde.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
Präsident Peter Mitterer: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, 1445/M, an die Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz.
Ich bitte den Anfragesteller, Herrn Bundesrat Mayer, um die Verlesung seiner Anfrage.
Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrter Herr Staatssekretär!
„Welche sozialpolitischen Verbesserungen bringt die 65. ASVG-Novelle?“
Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Sehr geehrter Herr Bundesrat! Die 65. ASVG-Novelle sieht neben einer Vielzahl von Maßnahmen zur Erleichterung der Verwaltungspraxis eine Reihe von sozialpolitisch bedeutsamen Verbesserungen für die Versichertengemeinschaft vor. Das sind in erster Linie die außertourliche Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende auf 690 €, die Schaffung einer begünstigten Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für pflegende Angehörige und die Ermöglichung einer Nachentrichtung verjährter Pensionsversicherungsbeiträge. Zu nennen ist aber auch die Verpflichtung zur Anmeldung zur Sozialversicherung, die in Zukunft spätestens bei Arbeitsantritt erfolgen muss. Da soll es ab 1. Jänner 2006 einen Probebetrieb in einem Bundesland geben. Es wird dies das Burgenland
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