sein, wie gestern im Sozialausschuss beschlossen worden ist. Nächste Woche erfolgt dann der Beschluss darüber im Plenum des Nationalrates.
Der Tätigkeitsschutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit wird auch bei unselbständig Erwerbstätigen berücksichtigt, es gibt da jetzt eine Klarstellung. Zu erwähnen wären auch die Ermöglichung der Zurechnung von Beitragsgrundlagenteilen aus bäuerlicher Nebentätigkeit zugunsten mitarbeitender Angehöriger, wie zum Beispiel dann, wenn auf einem Bauernhof eine Buschenschenke betrieben wird oder Urlaub am Bauernhof angeboten wird oder es einen Ab-Hof-Verkauf gibt. In diesen Fällen hat man die Möglichkeit, dass man den Angehörigen diesen Teil praktisch als Einkommen zuteilt. Dadurch kann man eben auch Selbstversicherungszeiten erreichen. Das ist so ähnlich wie ein Pensionssplitting. Diese Möglichkeit besteht jetzt auch.
Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Danke.
Zu einer Zusatzfrage hat sich Herr Bundesrat Dr. Böhm zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrat Dr. Peter Böhm (Freiheitliche, Wien): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Erlauben Sie mir eine Frage zur neuen Selbstversicherung für Pflegepersonen.
Bekanntlich bestehen schon derzeit Möglichkeiten für Pflegepersonen, sich günstig in der Pensionsversicherung freiwillig zu versichern. Wodurch zeichnet sich die neue Versicherungsart aus?
Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Die neue Selbstversicherung wird im Gegensatz zur bisher geltenden Regelung auch neben einer die Pflichtversicherung begründenden Erwerbstätigkeit, also bei Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, bestehen können, und das wird sich auf alle nahen Angehörigen erstrecken. Das war, wie gesagt, bisher nicht der Fall war.
Überdies kann diese begünstigte Versicherung in Anspruch genommen werden, wenn keine Pflichtversicherung aus einer Erwerbstätigkeit vorausgegangen ist. Das war bisher auch nicht möglich. Der fiktive Dienstgeberanteil, der ja da zu entrichten ist, wird praktisch vom Bund bezahlt.
Präsident Peter Mitterer: Zu einer weiteren Zusatzfrage hat sich Frau Bundesrätin Konrad zu Wort gemeldet. – Bitte.
Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Warum sind die verbesserte Anrechnung von Mehrlingsbetreuungszeiten, die Anerkennung von Arbeit für BezieherInnen von Pflegegeld ab der Stufe 3 und die Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes in der Hinterbliebenenpension nach dem Begutachtungsverfahren aus dem Gesetz gekippt worden?
Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.
Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrätin, Sie haben Recht, es sind einige Dinge gestrichen worden, die einer weiteren Prüfung bedürfen, wie zum Beispiel die Durchrechnung. Bisher war es möglich, diese Beitragszeiten innerhalb von zwei Jahren durchzurechnen. Man hat jetzt geprüft, ob man diesen Zeitraum auf fünf Jahre ausdehnen soll, ist aber draufgekommen, dass unter bestimmten Umständen die Leute schlechter dran sind, wenn man einen längeren Durchrechnungszeitraum vorsieht. Wir schauen jetzt, wie es möglich ist, von den fünf Jahren die zwei besten Jahre heranzuziehen.
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