Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 16

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Wir wollen da Nägel mit Köpfen machen und eben darauf achten, dass es da zu kei­nem Nachteil für die Versicherten kommt, sondern nur zu einem Vorteil.

 


Präsident Peter Mitterer: Danke. – Wir gelangen nun zur 2. Anfrage, 1450/M.

Ich bitte die Anfragestellerin, Frau Bundesrätin Lueger, um die Verlesung ihrer Anfrage.

 


Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Meine Vorrednerin hat meine Frage schon angeschnitten, ich möchte sie aber noch verfestigen.

1450/M-BR/2005

„Wie rechtfertigen Sie, dass im Ministerrat vom 26.9.2005 genau jene Bestimmungen aus dem Regierungsentwurf zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 entfernt wurden, die besonders für Frauen eine Besserstellung gebracht hätten – wie z.B. die Ausdehnung des Beobachtungszeitraumes bei der Witwenpension?“

Herr Staatssekretär, Sie haben das schon zum Teil beantwortet. Wann ist da mit fixen Ergebnissen zu rechnen?

 


Präsident Peter Mitterer: Bitte, Herr Staatssekretär.

 


Staatssekretär im Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Sigisbert Dolinschek: Frau Bundesrat! Die im Regierungsent­wurf vorgesehene Bestimmung hinsichtlich der Ausweitung des Beobachtungszeit­raumes für die Berechnung der Witwenpension wurde auf Grund eines Einspruches des Herrn Bundesministers für Finanzen entfernt.

Wir haben uns sehr bemüht, durchzusetzen, dass dieses Vorhaben jetzt im Sozialaus­schuss weiter behandelt wird. Dabei werden wir danach trachten, das so zu regeln, dass Härtefälle vermieden werden.

Wir werden im Zuge der Neuberechnung, dort, wo neue Fragen auftauchen, das Ganze so regeln, dass es zu keinen Nachteilen für die Menschen kommt, sondern dass es, unabhängig davon, wie der Beobachtungszeitraum ausfällt, nur zu einem Vor­teil kommen kann. Genau deswegen ist das jetzt auch zurückgestellt worden.

Wenn es da keine Einigkeit gibt – Sie wissen, in der Regierung gilt das Einstimmig­keitsprinzip. (Bundesrat Stadler: Einstimmigkeit in der Regierung wird immer schwieri­ger!) Wir werden jedenfalls versuchen, das Ganze sozialpolitisch in die richtigen Bah­nen zu leiten.

 


Präsident Peter Mitterer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

 


Bundesrätin Angela Lueger (SPÖ, Wien): Herr Staatssekretär! Es wird seitens des Kabinetts der Frau Bundesministerin, der ja Frauenanliegen immer ein besonderes Anliegen sind, jetzt ein Brief an jene versendet, die sich für die 300 € für die „Trümmer­frauen“ bewerben. Ich darf aus diesem Brief kurz zitieren:

... Es war uns ein besonderes Anliegen, schnellstmöglich mit der Umsetzung dieses Gesetzes zu beginnen. Jedoch hat sich in der Umsetzungsphase gezeigt, dass es viele Frauen dieser Generation gibt, die knapp mit ihrem Einkommen über diesem Richtsatz liegen.

Das Sozialministerium evaluiert zur Stunde die gesetzlichen Beschränkungen und prüft die Möglichkeit, diese auszuweiten ... – Ende des Zitats.

 


Darf ich Sie, Herr Staatssekretär, fragen, wie weit man bei dieser Beratung vorange­kommen ist?

 


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