anmelden, dann aber wieder mit geringeren Löhnen hier in Österreich arbeiten. Das ist hintanzuhalten!
Ebenso wichtig ist die Dienstnehmeranmeldung spätestens bei Arbeitsbeginn – das habe ich schon zu Beginn der Fragestunde erwähnt –, die im nächsten Jahr probeweise im Burgenland eingeführt wird. Das Burgenland ist sogar prädestiniert dafür, weil dort sehr viel in diesem Bereich hereinkommt. Außerdem ist es ein kleines Bundesland, in dem der Sozialbetrug einmal der Kampf angesagt wird.
Ich kann mir auch noch wesentliche andere Dinge in diesem Bereich vorstellen, wie zum Beispiel, dass der Generalunternehmer für den Subunternehmer haftet, nicht nur im finanzmathematischen Bereich, sondern auch was die Sozialabgaben betrifft.
Präsident Peter Mitterer: Die Fragestunde war wirklich eine Fragestunde, sie hat nämlich genau eine Stunde gedauert und ist damit beendet. – Ich danke dem Herrn Staatssekretär.
Einlauf und Zuweisungen
Präsident Peter
Mitterer: Hinsichtlich der eingelangten, vervielfältigten und verteilten
Anfragebeantwortungen 2123/AB bis 2152/AB sowie jener
Verhandlungsgegenstände, die gemäß Artikel 42 Abs. 5 B-VG nicht dem
Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen, verweise ich auf die im
Sitzungssaal verteilten Mitteilungen gemäß § 41 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates, die dem
Stenographischen Protokoll dieser Sitzung angeschlossen werden.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden
Wortlaut:
Liste der Anfragebeantwortungen (siehe S. 11)
Beschlüsse des
Nationalrates, die gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG
nicht dem Mitwirkungsrecht des Bundesrates unterliegen:
Beschluss des Nationalrates vom 28. September
2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen
Beitrages zur 10. allgemeinen Wiederauffüllung der Mittel des Afrikanischen
Entwicklungsfonds (ADF X) (1063 und 1098/NR der Beilagen)
Beschluss des Nationalrates vom 28. September
2005 betreffend ein Bundesgesetz über die Leistung eines österreichischen
Beitrages zur 14. Wiederauffüllung der Mittel der Internationalen
Entwicklungsorganisation (IDA 14) und zum Treuhandfonds für
hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) (1067 und 1099/NR der Beilagen)
*****
Präsident Peter Mitterer: Die eingelangten
Tätigkeitsberichte des Verwaltungsgerichtshofes und des Verfassungsgerichtshofes
für die Jahre 2003 und 2004, vorgelegt vom Bundeskanzler, habe ich dem
Ausschuss für Verfassung und Föderalismus zugewiesen.
Den ebenfalls
eingelangten Sicherheitsbericht 2004 der Bundesregierung habe ich dem
Ausschuss für innere Angelegenheiten zugewiesen.
Ebenso eingelangt
sind der Grüne Bericht 2005 und der Bericht über Maßnahmen für die Land-
und Forstwirtschaft im Jahre 2006 gemäß § 9 LWG 1992, die ich
dem Ausschuss für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft zugewiesen habe.
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