damals optimistisch gemeint, bei der
Steiermark habe er keine Sorgen, bei Wien aber wisse man das nicht so genau.
Also wenn Kollege Bieringer bei
der Steiermark keine Sorgen hatte, aber für Wien das Ärgste befürchtet –
ui, das muss ein Ergebnis in Wien geben! (Heiterkeit
bei der SPÖ.)
Aber davon einmal abgesehen: Das, was wir heute auf der Tagesordnung haben, sind zum Teil ganz offensichtlich Vorlagen, bei denen sich die Bundesregierung bemüht, sie noch ohne das Risiko eines Einspruches des Bundesrates verabschieden zu lassen. – Soll sein. Das ist zwar vielleicht im Einzelfall nicht die feine englische Art, aber es ist absolut politisch legitim und korrekt. Wir nehmen diese Eile in manchen Bereichen zur Kenntnis, obwohl ich sie nicht ganz nachvollziehen kann. (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ich muss ja nicht alles verstehen von den „höheren“ Überlegungen der Bundesregierung. Es ist dem gemeinen Mann ja nicht zuzumuten, dass er das alles versteht.
Wir wollen – ich sage das in vollem Bewusstsein der Verantwortung, die eine solche Verschiebung der Mehrheitsverhältnisse mit sich bringen wird – dieses Recht und diese Möglichkeit, ab der nächsten Sitzung einen Einspruch in vielen Fällen zu beschließen, weil die Grundlagen dafür gegeben sind, sehr verantwortungsbewusst und sehr gezielt gebrauchen.
Kolleginnen und Kollegen, die das auf der Seite der ÖVP schon miterlebt haben, haben verständlicherweise immer dann, wenn wir über die Stärke und die Rolle des Bundesrates debattiert haben, mit Recht darauf verwiesen, dass der Bundesrat stets dann mehr im Blickwinkel der Öffentlichkeit steht, wenn seine Mehrheitsverhältnisse so gestaltet sind, dass es Einsprüche geben kann. Das hat es auch vis-à-vis einer sozialdemokratischen Regierung gegeben. Und natürlich hat, ohne dass daran in irgendeiner Form Kritik zu üben ist, die ÖVP-Fraktion, hat die damalige Opposition ihre Möglichkeiten genützt (Zwischenruf bei der ÖVP) – ja da habt ihr auch noch die Mehrheit gehabt, insofern waren es wirklich Zeiten für euch –, Einspruch zu erheben, wenn sie das für politisch richtig gehalten hat.
Es wird uns nicht darum gehen – ich sage das mit großem Nachdruck –, diese Möglichkeit in einer Art und Weise auszunützen, bei der auch der Bundesrat Schaden nehmen könnte, sondern eben verantwortungsbewusst und gezielt. Die Tatsache, dass wir gegen diese Regierung eingestellt sind, dass wir sie ablehnen, dass wir ihre Politik ablehnen, dass wir eine Fülle von Einzelmaßnahmen ablehnen, wird nicht zu einer ziellosen Pauschalablehnung führen und wird auch nicht dazu führen, dass wir die Rechte der Opposition, die natürlich jetzt gestärkt sind, weil es sich um Mehrheitsrechte handelt, in schikanöser Art und Weise ausüben.
Worum es geht, ist, die politische Debatte in vielen Fällen zu akzentuieren und in einigen wenigen Fällen darauf zu hoffen, dass die Regierung doch noch erkennt, dass sie mit einer konkreten Vorlage auf dem Holzweg ist, dass sie einen Weg in die falsche Richtung einschlägt.
Wir wissen natürlich, dass der materielle
Inhalt unseres Einspruchsrechtes darin besteht, dass wir ein Gesetz eher
verzögern als verhindern. Wir haben in der Vergangenheit – wir ändern uns
ja nicht dadurch, dass wir Mehrheitspartei werden – zu vielen Vorlagen ja
gesagt, obwohl wir begründete und berechtigte Kritik an vielen Inhalten dieser
Gesetze zu üben hatten, weil wir der Meinung waren – und das wird sich
nicht ändern –, dass in diesen Gesetzen auch positive Elemente enthalten
sind und wir die Wirkung dieser positiven Elemente gegenüber den Menschen nicht
hinauszögern wollten. (Bundesrat
Mag. Himmer: Herr Professor!
Finden Sie, dass Sie zur Tagesordnung sprechen?) – Selbstverständlich,
Herr Kollege! Wenn der Herr Präsident anderer Meinung ist, wird er
es mir sagen. Ihre Meinung dazu ist geschäftsordnungsmäßig nicht wirklich
maßgeblich. (Beifall bei der SPÖ sowie der Bundesrätin Konrad.)
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