Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 42

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Männerpolitik. Die Frauenpolitik habe ich in diesem Bericht nicht gefunden. Jetzt ist mir schon klar, dass es dafür eine eigene Zuständigkeit gibt, aber es wird ja auch immer wieder betont, dass Frauenpolitik eine Querschnittsmaterie sei. Ich finde, es wäre sehr wichtig gewesen, auch im Sozialbericht einen eigenen Bereich dem Thema Frauen­politik zu widmen. Ich weiß schon, dass viele in der ÖVP glauben, dass Familienpolitik gleich Frauenpolitik ist, das ist aber faktisch nicht der Fall (Beifall bei den Grünen), und ich würde sehr dafür plädieren, diesen Teil, nämlich Frauenpolitik, in den Bericht auf­zunehmen.

Im zweiten Kapitel, nämlich bei der Familien- und Generationenpolitik, gibt es das Un­terkapitel „Kinder- und Jugendpolitik“. Da wird im Prinzip eher das aufgezählt, was die EU an Maßnahmen anregt; von eigenen Maßnahmen habe ich nicht sehr viel lesen können. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber auch betonen, dass die Kinder­rechtskonvention zwar in Österreich ratifiziert worden ist, aber noch immer nicht in der Verfassung verankert ist. Das ist seit langem eine Forderung der Bundesjugend­vertretung, und ich möchte noch einmal unterstreichen, dass es nötig wäre, bei einer Überarbeitung der Verfassung auch diese Kinderrechtskonvention in die Verfassung zu übernehmen.

Zum Thema Frauen sind, obwohl es kein eigenes Kapitel dazu gibt, doch einige inter­essante Informationen in diesem Bericht zu lesen. Zum Beispiel habe ich hier die Infor­mation gefunden, dass die durchschnittliche Höhe der Direktpension von Frauen unter 60 Prozent der durchschnittlichen Höhe von Direktpensionen von Männern liegt. Es wird oft behauptet, das sei auf Grund von Teilzeitbeschäftigungen und so weiter so. Allerdings ist auch im öffentlichen Dienst, nämlich bei Beamtinnen und Beamten ein doch recht dramatischer Unterschied festzustellen: Da liegt die durchschnittliche Höhe der Pension einer Frau bei 82 Prozent der eines männlichen Kollegen.

Diese Unterschiede haben sich – das wissen wir aus anderen Zusammenhängen –eigentlich in den letzten Jahren kaum verändert. Da besteht auf jeden Fall dringender Handlungsbedarf.

Zum Thema Armutsgefährdung. – Es überrascht nicht, dass die höchste Armutsgefähr­dung die Gruppe der nicht erwerbstätigen Personen hat. Da liegt sie bei 19 Prozent. Den traurigen zweiten Platz bezüglich Armutsgefährdung belegen unregelmäßig be­schäftigte Personen mit 17 Prozent. Wir wissen, dass sich der Arbeitsmarkt momentan dahin entwickelt, dass vor allem Frauen, Jungakademikerinnen und Jungakademiker und auch Menschen, die in der Ausbildung nicht sehr weit gekommen sind, sehr stark dazu gedrängt werden, unregelmäßige Beschäftigungen anzunehmen. Das ist eine Armutsfalle, und es muss auf jeden Fall etwas unternommen werden, um bei diesen unregelmäßigen Beschäftigungen sozusagen zurückzufahren und wieder tatsächlich existenzsichernde Arbeitsplätze zu schaffen. (Beifall bei den Grünen.)

Was ich auch erschreckend finde, ist, dass Haushalte mit kleinen Kindern eine über­durchschnittliche Armutsgefährdung, nämlich ebenfalls eine solche von 17 Prozent, haben. Diese Armutsgefährdung sinkt erst, wenn das jüngste Kind mindestens sieben Jahre alt ist. – Einen klareren Zusammenhang zwischen fehlender Kinderbetreuung und Armutsgefährdung kann man gar nicht herstellen. Auch der Bericht folgert ganz klar diesen Zusammenhang aus diesen Zahlen und fordert auch, Mütter von kleinen Kindern verstärkt in den Arbeitsmarkt einzubinden und Kinderbetreuung auszuweiten, und zwar so, wie sie gebraucht wird, nämlich flexibel.

Bezüglich der Situation von Menschen mit migrantischem Hintergrund ist es mir ein besonderes Anliegen, ein paar Zahlen zu bringen. Ein Viertel der Menschen dieser Gruppe lebt in Armutsgefährdung, und das trotz gleich hoher Erwerbsquote wie Men­schen österreichischer oder EU-Herkunft. Das heißt, sie haben ein viel größeres Ar-


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