Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 47

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sollte. – Er ist ein wichtiges Nachschlagewerk. Ich habe es als Abgeordneter immer wieder geschätzt, den Sozialbericht als Nachschlagewerk über Statistiken und so wei­ter zu benützen.

Weil heute hier auch beklagt wurde, dass zum Beispiel die Frauen nicht extra ausge­wiesen sind: Natürlich gibt es ein Bundesministerium für Gesundheit und Frauen, aber ich weise doch darauf hin, dass im Sozialbericht sehr wohl auf die Einkommensver­teilung zwischen Männern und Frauen eingegangen wird, auf die unterschiedliche Ver­teilung von Pensionsleistungen und Erwerbseinkommen zwischen Männern und Frau­en, auch auf die Beschäftigungsformen bei Männern und Frauen – Vollzeit, Teilzeit, geringfügig und so weiter. All das ist im Sozialbericht im Prinzip enthalten, und er gibt natürlich wichtige Aufschlüsse darüber. (Bundesrätin Konrad: Aber die Männer sind trotzdem extra drinnen!)

Ich muss Folgendes sagen: Für mich war vor allem die Erkenntnis wichtig, wie man Armut und Reichtum definiert. Die Armut wird eigentlich immer daran gemessen, wie das Einkommen ist. Reichtum hingegen wird nicht nach dem Einkommen gemessen, sondern nach dem Vermögen. (Bundesrätin Konrad: Stimmt nicht!) Doch, so ist es! Das ist der Unterschied zwischen den beiden, und das ist nicht immer ganz einfach. Es geht aus dem Bericht auch nicht hervor, dass man aus den darin enthaltenen Zahlen schließen kann, dass Armut durch realpolitische Maßnahmen gestiegen ist. Das ist keineswegs so.

Frau Bundesrätin Blatnik! Wenn Sie sagen, Armut und Reichtum nehmen in Österreich gleichmäßig zu, so muss ich doch festhalten, dass sich in Österreich das Verhältnis zwischen Arm und Reich wesentlich besser darstellt als im gesamten angelsächsi­schen Raum. (Zwischenruf der Bundesrätin Blatnik.)

Ich verweise da auf England, wo es einen sozialdemokratischen Premierminister gibt und wo dieses Verhältnis weit, weit mehr auseinander klafft als bei uns, und ich muss sagen: Da steuern wir mit den Maßnahmen, die gesetzt worden sind – was auch aus dem Sozialbericht hervorgeht –, die Entwicklung schon richtig, eben in Richtung mehr Beschäftigung, damit die drei Hauptziele, nämlich die Erhaltung des österreichischen Systems, der sozialen Sicherheit und des solidarischen Zusammenhalts – das muss uns doch allen ein Anliegen sein! (Bundesrätin Blatnik: Ist es ja! Ist es uns doch!) –, in Österreich besonders gefördert werden. Der soziale Zusammenhalt innerhalb der Ge­sellschaft bedeutet, dass man auf jene Rücksicht nimmt, die im Leben nicht so begüns­tigt sind. (Bundesrätin Lueger: ... zahlt Schenkungssteuer! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ja, Herr Kollege, das haben Sie sicherlich bemerkt – ich glaube Ihnen das –, als wir im Jahr 2001 die Behindertenmilliarde eingeführt haben. Das ist Ihrer Fraktion in der Ver­gangenheit, als Sie die Verantwortung innehatten, nie eingefallen!

Ich muss auch sagen, auch das Behindertengleichstellungsgesetz wird eine wesent­liche Verbesserung in Österreich bringen. Das war auch notwendig, damit Menschen mit einem Handikap gleichberechtigt ein selbstbewusstes Leben führen können. Das hat ebenfalls diese Bundesregierung bewirkt. Dieses Gesetz wird mit Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

Es sind hier also beide Komponenten wichtig: Auf der einen Seite dieses Gesetz, auf der anderen Seite die Beschäftigungsoffensive der Bundesregierung für Menschen mit Behinderung, in deren Rahmen sämtliche Projekte gefördert werden. Ich habe erst gestern eines davon besucht, und ich bin eigentlich begeistert. Wir müssen natürlich aufpassen, dass das Geld dort auch ordnungsgemäß verwendet wird, und wir werden ja auch vom Rechnungshof dahin gehend geprüft. Aber wir hatten dort die Möglich­keit – und wir haben sie genützt –, zu bewirken, dass die Arbeitslosenrate bei Men-


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