Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 61

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Pensionsbezieher sind armutsgefährdet, aber mehr als 22 Prozent der Frauen in dieser Gruppe sind armutsgefährdet.

Meine Damen und Herren! Deshalb bedarf es hier eines ganz besonderen Augen­merks, und ich wünsche mir, dass die Frauen künftig nicht nur absatzweise in Themen behandelt werden.

Auch was die Wohnungsnot betrifft, fallen Frauen nicht in der Weise unter „obdachlos“, weil weibliche Obdachlosigkeit oder Wohnungslosigkeit wesentlich versteckter ist. Es gelten heute weit mehr Frauen als latent wohnungslos, als überhaupt erfasst sind.

Meine Damen und Herren! Das sind die nüchternen Zahlen – Kollege Baier, Sie haben ja Zahlen aus diesem Bericht gewünscht –, das alles sind Zahlen, die Sie in Ihrem Be­richt, den Sie so toll finden, nicht gelesen haben. Der Bericht ist schonungslos, und er ist ein ganz schlechtes Zeugnis für die Sozialpolitik dieser Bundesregierung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.11


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist ebenso nicht der Fall.

Daher gelangen wir zur Abstimmung.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, den ge­genständlichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmenmehrheit, der Antrag ist somit angenommen.

12.11.412. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über soziale Si­cherheit (951 d.B. und 1014 d.B. sowie 7374/BR d.B.)

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Blatnik übernommen. Ich bitte um den Be­richt.

 


12.11.57

Berichterstatterin Ana Blatnik: Frau Präsidentin! Gospa president! Herr Staatssek­retär! Gospod državni sekretar! Der Bericht des Ausschusses für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Bulgarien über soziale Sicherheit liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Deshalb komme ich gleich zur Antragstellung.

Der Ausschuss für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben. – Danke. Hvala.


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke. – Es liegt hiezu keine Wortmel­dung vor.

 


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