Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 63

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Ich komme sogleich zur Verlesung des Ausschussantrages.

Der Finanzausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit Stim­meneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für die beiden Berichte. – Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist als Erster Herr Bundesrat Mayer. Ich bitte ihn, das Wort zu ergrei­fen.

 


12.15.56

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! So wie bereits im Jahr 2002 hat die Bundesregierung auch nach dem Hochwasser Ende August ein wirklich wohl überleg­tes und im Umfang weit reichendes Paket zur Beseitigung der Katastrophenschäden vorgelegt. Entscheidend dabei ist, dass rasch, ohne bürokratische Hürden, der zügige Wiederaufbau und die Wiederherstellung der Infrastruktur ermöglicht werden. Die alte Phrase „Wer schnell hilft, hilft doppelt“ kann also in diesem Fall wirklich angewendet werden.

Nach groben Schätzungen belaufen sich die Schäden auf mehrere hundert Millionen Euro. Allein das kleine Land Vorarlberg hat ein Schadensvolumen von zirka 188 Mil­lionen € zu beklagen. Obwohl die Bedarfsschätzungen noch nicht abgeschlossen sind, wird der Katastrophenfonds mittels einer Überschreitungsermächtigung um 251 Mil­lionen € aufgestockt. Dazu kommen insgesamt noch 72 Millionen € an Steuererleich­terungen, die jedoch vorwiegend erst im nächsten Jahr wirksam werden. Wichtig ist dabei auch, dass neben diesen Steuererleichterungen freiwillige Zuwendungen, also Spenden von Dritten an Hochwasseropfer, steuerfrei behandelt werden.

Welche wichtige Einrichtung dieser Katastrophenfonds für das in den letzten Jahren wirklich viel geprüfte Österreich ist, wird damit wieder deutlich unter Beweis gestellt. Dass es diesen Katastrophenfonds noch gibt, verdankt Österreich in erster Linie auch unserem Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber, der vor mehr als acht Jahren Bundeskanzler Klima darauf aufmerksam machte, wie wichtig dieser Katastrophen­fonds ist und dass er eine budgetäre Absicherung und Vorsorge beinhaltet, auf die immer wieder – wie auch in diesem Jahr – zurückgegriffen werden kann. Ohne diesen Katastrophenfonds wären die Schäden in Westösterreich nicht zu bewältigen. Insbe­sondere das kleine Land Vorarlberg würde die Schadenssumme von 188 Millionen € allein nie aufbringen können.

Ganz kurz zu den Schäden: Vorarlberg hat Schäden an Landesstraßen im Ausmaß von 35 Millionen €, an Flussbauten solche in der Höhe von 17 Millionen €, Vermögens­schäden an Betrieben und privaten Einrichtungen im Ausmaß von 98 Millionen €, Schäden an Gemeindeeinrichtungen in der Höhe von 16 Millionen € und Schäden an der Energieversorgung in der Höhe von 6 Millionen €. Was noch schwerer wiegt, ist Folgendes: Wir hatten leider zwei Tote zu beklagen, und es gab sehr viele Schwer­verletzte im Zuge der Beseitigung der Schäden und während der Flutkatastrophe.

Zur Vermeidung weiterer Schäden mussten viele Gemeinden evakuiert werden. Sie waren zum Teil über mehrere Tage nicht erreichbar, ganze Orte waren praktisch von der Umwelt abgeschnitten. Viele Bewohner konnten bis heute noch nicht in ihre Wohn­objekte zurückkehren. So gibt es eine Parzelle in meiner Nachbargemeinde, die, weil sie in den letzten sechs Jahren mehr als drei Mal total überflutet wurde, bei diesen besonderen Ereignissen immer wieder abgesiedelt wird. Hiezu gibt es Verhandlungen,


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