zu helfen. Hier ist meine Bitte, mein Appell an alle Damen und Herren: Leben wir diesen nationalen Konsens nicht nur rhetorisch, sondern erfüllen wir diesen nationalen Konsens auch mit Taten!
Wir sollten uns aber in dieser Stunde auch bei den Einsatzorganisationen bedanken, egal, ob sie freiwillig oder hauptberuflich ihren Dienst geleistet haben. Und weil ich die freiwilligen Helfer, die freiwilligen Organisationen angesprochen habe: Hier würde ich mir auch wünschen, dass die öffentliche Hand die Haftung in vermögens- und sozialrechtlichen Fragen übernimmt. Herr Kollege Schennach hat das Wort „Hilfskarenz“ genannt. Selbstverständlich. Das wäre für mich auch eine notwendige Maßnahme, denn es muss uns auch bewusst sein, meine Damen und Herren, dass Idealismus, Solidarität nicht zu persönlichen Nachteilen führen dürfen. Daher bin ich völlig bei dir, Kollege Schennach, dass man über eine Hilfskarenz nachdenken und vielleicht eine Regelung finden sollte.
Es besteht hier auch Handlungsbedarf, und ich würde mir wünschen, dass man zu einer bundeseinheitlichen Regelung kommt. Wir Österreicher sind nicht nur, wie so oft zitiert, Spendenweltmeister, wir sind bereit, zu helfen, wir sollten daher als gesetzgebende Körperschaft gerade im Geiste der Freiwilligen, gerade im Geiste dieser Hilfsbereitschaft bereit sein, Regelungen zu treffen, damit für die Freiwilligen keine persönlichen Nachteile zum Tragen kommen.
Meine Damen und Herren! Ich sage das auch ganz bewusst in der Länderkammer, dass manche Regelungen bundeseinheitlich getroffen werden sollten, nicht nur die Hilfskarenz als so genannte soziale Sicherheit für die Helfer und Hilfsorganisationen. Es wäre auch – das wurde auch schon angesprochen – eine präventive Maßnahme, über die Raumordnung, über die Bauordnung nachzudenken, um nämlich die Bürgermeister aus dem Spannungsfeld zu nehmen, weil sie einerseits Baubehörde, Bauinstanz sind und andererseits von den Bürgern in den Gemeinden wieder zu wählen sind. In der Praxis ist es da oft sehr schwierig, dieses Maß der Mitte zu finden. Das Versagen eines Baurechtes bedeutet für den Bürgermeister meistens eine Stimme oder mehrere Stimmen weniger bei der nächsten Wahl.
Hier sollte man darüber nachdenken, ob es nicht vernünftiger wäre, diese Kompetenz auf eine andere Ebene zu verlagern, nämlich auf die Verwaltungsebene im Beamtenverfahren. Es würden meiner Meinung nach, meine Damen und Herren, die Gefahrenzonen, die man ja kennt und die ausgewiesen sind, auch eher und wahrscheinlich auch konsequenter berücksichtigt werden. Es werden Katastrophen nicht zu verhindern sein, aber es wäre zumindest ein geringerer Sachschaden in diesem Bereich zu erwarten.
Katastrophen und Schicksale wird es leider immer geben. Trotz alledem, meine Damen und Herren, sollten wir uns als gesetzgebende Körperschaft, als Volksvertretung in dieser Debatte nicht nur einig sein, sondern auch das Handeln in dem Sinne, wie ich es angesprochen habe, übernehmen. Setzen wir statt Worten Taten! (Beifall bei den Freiheitlichen, bei Bundesräten der ÖVP sowie des Bundesrates Schennach.)
13.18
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet: Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.
13.18
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Bevor ich auch auf den vorliegenden Tagsordnungspunkt eingehe, möchte ich kurz auf das Protokoll der Fragestunde Bezug nehmen. Der Staatssekretär im Bundesministerium für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz, Herr Sigisbert Dolinschek, hat bei der Beantwortung
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