Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 133

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produkts im Ausland erwirtschaftet wird, dann sind wir tatsächlich von der Qualität und vom Können der Unternehmer und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter her auf einem ganz guten Weg.

Die neuen Mitgliedstaaten, die neuen europäischen Länder bieten natürlich auch an­sehnliche Absatzchancen für uns, und selbstverständlich wird ein neues Unterneh­mensgesetz auch dorthin Ausstrahlungen haben. Ich nehme an, dass es wahrschein­lich ein Benchmark, ein Best-Practice-Modell für viele werden kann. Ich erwarte das.

Vom Gesetzesinhalt her – wir haben ein paar Punkte bereits angesprochen – ist be­sonders zu erwähnen: Der alte ständische Begriff des Kaufmanns, andere ständische, begriffliche Unterteilungen kommen weg. Wir bekommen einen einheitlichen Unterneh­merbegriff, in den sogar die freien Berufe miteinbezogen sind. Die Firmenbildungsvor­schriften werden vereinfacht. Die Eintragung ins Firmenbuch ist nun auch für Einzelun­ternehmer offen und möglich. Personenhandelsgesellschaften können für jeden unter­nehmerischen Zweck errichtet werden. Das alles ist auch wichtig für die mittelstän­dische Wirtschaft und sicher nicht für die Großen, die ohnehin andere Möglichkeiten haben. Die Schuld- und sachenrechtlichen Sonderbestimmungen wurden vereinfacht. Überholtes – ich habe es heute schon erwähnt –, totes Recht ist im großen Stil abge­schafft worden. Gratulation auch dafür, dass man den Mut hatte, das wegzutun.

Dafür ist wirklich allen Beteiligten zu danken. Der Erfolg, da bin ich ganz sicher, wird auch in neuen Unternehmensgründungen sichtbar werden. Frau Bundesminister Gas­tinger herzlichen Dank! Herzlichen Dank auch den MitarbeiterInnen im Bundesminis­terium mit Herrn Sektionschef Dr. Hopf und Frau Dr. Bydlinski an der Spitze, sowie den Universitätsprofessoren Krejci, Schauer, Karsten Schmidt und den Justizsprechern aller Parteien.

Als Vertreter der Wirtschaft darf ich natürlich auch ein wenig stolz sein, dass wir die Ur­sprünge dieses neuen Gesetzes auch auf eine Initiative der Wirtschaftskammer Öster­reich zurückführen wollen und dürfen. Wenn Sie sich erinnern: Zu dieser tief greifenden Modernisierung ist der Anstoß bereits im Herbst 1996 gekommen, wenn ich das Datum richtig recherchiert und notiert habe, als sich Experten der Wirtschaftskammer Öster­reich in der Agenda 2000 bereits mit der Frage beschäftigt haben – es waren Dr. Hahn­reich und Dr. Harald Steindl –, was für den Standortwettbewerb und im Gesellschafts­system verbessert werden kann. Bei einer Vortragsveranstaltung im Jahr 2001 wurde dann das Ergebnis präsentiert, und das darf ich wortwörtlich zitieren: „Die Rechtspolitik steht vor einer Jahrhundertaufgabe: Kodifikation eines einheitlichen, systematisch ge­schlossenen Unternehmensrechts, das alle wirtschaftlichen Aktivitäten umfasst.“

Im Jahr 2001 wurde diese Vortragsveranstaltung publiziert: Vom HGB zum Unterneh­mensgesetz. Und heute stehen wir vor den Ergebnissen – eigentlich ohnehin relativ schnell für so ein umfassendes Gesetz. Man muss natürlich auch aufpassen, dass man solche Dinge nicht zu rasch macht, aber ich meine, das war sehr vernünftig, sehr ausgewogen.

Deswegen meine ich auch, dass wir darauf stolz sein können, was da geschehen ist. Wir können auch stolz sein auf unseren Standort. Mich würde nur noch interessieren, weil auch nach mir noch einige Redebeiträge von Seiten der Opposition kommen wer­den und Sie heute über den Standort Österreich gesprochen haben: Die Armutsgefähr­dung ist mit zwei Zahlen dargestellt worden. Ein Kollege/eine Kollegin hat gesagt, es seien 800 000 armutsgefährdet, Kollege Molzbichler war dann bereits bei einer Million oder über einer Million, 1,2 Millionen. Ich weiß nicht, welche der falschen Zahlen jetzt falscher ist. (Bundesrat Molzbichler: Ein bisschen genauer zuhören, Herr Kollege!) Eine Armutsgefährdung haben wir in Österreich sehr wohl: Die Argumentationsarmut


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