im engeren Sinne gleichstellen, sie erfüllen aber zugleich – entschuldigen Sie meine antiquierte Begriffsbildung – auch ein nobile officium, dass ihnen standes- und berufsrechtlich und ethisch nicht erlaubt oder auch nur nahe legt, sich als reine Unternehmer und Gewerbetreibende – wenn sie an reißerische Werbungsmethoden denken – oder im Sinne des EU-Rechts als ausschließliche Dienstleister zu begreifen, denn von ihrem Selbstverständnis her unterliegen sie ja strengeren Anforderungen, die auch ausbildungs- und berufsrechtliche Sondervorschriften rechtfertigen. Das soll nicht als Standesprivileg gesehen werden, sondern wohl auch im Interesse der Konsumenten, der Klienten oder gar Patienten unter qualitätssichernder Perspektive.
Das ist meines Erachtens auch mit dem Grundrecht der Erwerbsfreiheit durchaus vereinbar. Auch in dessen Rahmen ist nämlich zwischen der Ausbildung und den Zugangsvoraussetzungen einerseits und den Voraussetzungen der Ausübungsfreiheit klar zu unterscheiden. Auf die darauf bezogene Differenzierung zwischen Bürgern vorbehaltenen Grundrechten und allgemeinen Menschenrechten hat gerade meine Fraktion stets Wert gelegt.
Da aber all diese Neuregelungen diesen unterschiedlichen Perspektiven vollinhaltlich und ausreichend gerecht werden, werde ich und wird meine Fraktion diesem Gesetzesbeschluss des Nationalrates gerne die Zustimmung erteilen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
17.12
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.
17.12
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Das vorliegende Handelsrechts-Änderungsgesetz sehen wir als grüne Fraktion als großen Fortschritt an, halten es für gelungen und werden dem zustimmen und hoffen, heute die Frau Ministerin nicht allzu sehr zu verwöhnen. – Danke. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall. – Ruf bei der ÖVP: Das waren die schönsten Worte!)
17.12
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Fraunschiel. – Bitte.
17.12
Bundesrätin Andrea Fraunschiel (ÖVP, Burgenland): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundesrat! Mit diesem Handelsrechts-Änderungsgesetz wird der Kaufmannsbegriff durch einen einheitlichen und umfassenden Unternehmerbegriff abgelöst.
Von meinen Vorrednern wurde schon ausgeführt, dass das zu Vereinfachung, Entbürokratisierung und erhöhter Transparenz führt. Ich sehe darin auch eine Chance für Frauen, und wie wir sehen können, steigt die Zahl der Unternehmerinnen. Im Burgenland liegt sie jetzt bei 30 Prozent. Das ist noch zu wenig. Es wurde eine neue Aktion gestartet: „Alternative: Selbstständigkeit. Frauen UNTERNEHMEN“ und dieses Projekt, ein EQUAL-Projekt, das vom Wirtschaftsministerium unterstützt wird, richtet sich besonders an Frauen, die Verpflichtungen haben, für Kinder oder für ältere Angehörige zu sorgen.
Ich sehe darin eine große Chance für Frauen, denn dadurch können sie sich höher qualifizieren. Es wird ihnen die Betreuungspflicht für ihre Kinder oder ihre Angehörigen in dieser Zeit erleichtert. Es wird ein neues Betätigungsfeld für Frauen geöffnet.
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