bei diesem gegeben, wie es heute schon gezeichnet wurde. Ich meine damit primär meine Mitarbeiter aus dem Ministerium, wie etwa Sektionschef Hopf und Dr. Bydlinski; diese beiden wurden schon genannt. Es hat aber auch noch andere Mitarbeiter gegeben, die sehr viel Zeit, Energie und Hirnschmalz in dieses Gesetz investiert haben.
Wir haben hier auch wieder bewiesen, dass es sehr gut ist, mit der Wissenschaft aktiv zusammenzuarbeiten. Die Professoren, die da mitgearbeitet haben, wurden bereits genannt, und ich möchte an dieser Stelle auch noch einmal hiefür herzlich danken. Es war wirklich ein sehr gutes Kooperationswerk mit der Wirtschaft, aber auch mit den Sozialpartnern.
Ich denke, das ist der richtige Weg, um notwendige Reformen tatsächlich in die Praxis umzusetzen. Deswegen freut es mich ganz besonders, dass wir hier für dieses Gesetzesvorhaben die Zustimmung aller Fraktionen, so wie es sich derzeit für mich aus den Redebeiträgen meiner Vorredner dargestellt hat, bekommen werden.
Ich möchte mich an dieser Stelle auch dafür bedanken, und ich glaube, dass wir heute hier einen wichtigen und richtigen Schritt in die Zukunft machen, indem wir nunmehr das Unternehmerdasein in Österreich doch wesentlich verbessern. – Danke vielmals. (Allgemeiner Beifall.)
17.20
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wird von der Berichterstattung das Wort gewünscht? – Es wird auch kein Schlusswort gewünscht.
Wir kommen nun zur Abstimmung, die über die gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.
Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Handelsrechts-Änderungsgesetz.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Beschluss des
Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz und weitere
Gesetze geändert werden.
Ich ersuche
wieder jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein
Handzeichen. – Auch da ist wieder die Stimmeneinhelligkeit
gegeben. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom 28.
September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozessordnung
1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das Tilgungsgesetz geändert werden
(1059 d.B., 525/A und 1080 d.B. sowie 7390/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Wir kommen zum 19. Punkt der Tagesordnung.
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