Berichterstatter
Ernst Winter: Ich bringe den Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des
Nationalrates vom 28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die
Strafprozessordnung 1975, das Staatsanwaltschaftsgesetz und das
Tilgungsgesetz geändert werden.
Da Ihnen der
Bericht schriftlich vorliegt, darf ich mich auf die Antragstellung beschränken.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Ich danke für den Bericht.
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Wünscht jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung.
Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Es ist dies die Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist somit angenommen.
Beschluss des Nationalrates vom
28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Bundes-Verfassungsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert werden (663/A und
1081 d.B. sowie 7372/BR d.B. und 7391/BR d.B.)
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Nunmehr gelangen wir zum 20. Punkt der Tagesordnung.
Die Berichterstattung hat Frau Bundesrätin Auer übernommen. Ich bitte um den Bericht.
Berichterstatterin
Johanna Auer: Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Ich bringe den
Bericht des Justizausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom
28. September 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Richterdienstgesetz geändert
werden.
Dieser Bericht
liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich kann mich daher auf die Verlesung
des Antrages beschränken.
Der
Justizausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 11. Oktober 2005 mit
Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorliegenden
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zum Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Pehm. – Bitte.
17.24
Bundesrat Mag. Georg Pehm (SPÖ, Burgenland): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegende Novelle, mit der das Bundes-Verfassungsgesetz und das Richterdienstge-
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