Bundesrat Stenographisches Protokoll 725. Sitzung / Seite 145

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Schauen wir uns einmal an (Neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl) – ich werde nachher mit ein paar Zahlen und Daten aufwarten, Frau Präsidentin Zwazl –, was im Artikel 25 der Dienstleistungsrichtlinie steht! Ich möchte darauf etwas genauer eingehen.

Das schaut so aus: Das Land, zum Beispiel Österreich, darf vom Dienstleister, aber auch von den Arbeitnehmern, die dort beschäftigt sind, nicht verlangen, dass diese eine Einreise- oder Ausreiseerlaubnis, einen Aufenthaltstitel oder eine Arbeitserlaubnis vorlegen.

Was heißt das dezidiert? – Wie wollen wir bei einer Regierung, zum Beispiel in Polen, in Warschau, wo immer, anfragen, ob es einen bestimmten Arbeitnehmer in einem be­stimmten Unternehmen gibt, ob der dort überhaupt angemeldet ist, ob für ihn soziale Abgaben geleistet werden?

In Linz zum Beispiel gab es einen Vorfall – das muss man auf der Zunge zergehen lassen –, wo in einem Unternehmen koreanische Mitarbeiter um 2 € pro Stunde tätig waren.

Solche Zustände, meine Damen und Herren, brauchen wir schon deswegen nicht, weil es dann für die österreichischen Betriebe keinen fairen Wettbewerb mehr gibt. So schaut es aus!

Wenn man sich da jetzt auf irgendwelche Verträge, die da in Ausarbeitung sein sollen, beruft und sagt: Das ist eigentlich alles Schnee von gestern, diese vielen berechtigten Anträge der österreichischen Landtage!, dann muss ich sagen: Mir ist im Ausschuss von einer Kollegin der ÖVP erklärt worden, der niederösterreichische Antrag sei schon überholt, das alles sei veraltet, da wurde schon neu verhandelt.

Da möchte ich Sie schon davon in Kenntnis setzen – ich fange da ganz bewusst bei Wien an –, dass es in Wien bereits am 17. Dezember 2004 eine Resolution gegen das Herkunftslandprinzip gab. Danach folgten am 6. April 2005 Vorarlberg, Tirol am 3. Mai 2005, der Salzburger Landtag am 2. Februar 2005, Oberösterreich, Initiativantrag, am 14. Jänner und am 25. Jänner.

Und wegen der hohen Aktualität möchte ich besonders Folgendes anmerken: Dring­lichkeitsantrag des oberösterreichischen Landtages betreffend Beharren auf dem Ziel­landprinzip am 4. Oktober 2005, also nur wenige Tage alt.

Weiters: niederösterreichischer Antrag am 24. Februar 2005, und Burgenland am 2. Dezember 2004.

Ich erwähne noch einmal den Antrag des oberösterreichischen Landtages vom 4. Ok­tober 2005, und ich spreche da jetzt konkret den Kollegen Wolfinger aus Oberöster­reich an, wobei ich doch bemerken möchte, dass der Kollege Kneifel es anscheinend nicht für notwendig hält, bei solch einem Wirtschaftsthema hier anwesend zu sein.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns hier sozusagen als Dokumentation der föde­ralen Struktur dieser Republik fühlen, aber den Beschlüssen der Landtage, Kollege Wolfinger, die Ihre ÖVP-Kollegen mit den Grünen und mit den Sozialdemokraten be­schlossen haben, nicht zustimmen. – Die Abwesenheit des Kollegen Kneifel sei noch einmal angemerkt.

Es gibt einen Entschließungsantrag, wo ich nicht weiß, ob er auch wirklich eingebracht wird. Er ist von einigen ÖVP-Bundesrätinnen und -Bundesräten unterzeichnet. Da heißt es unter anderem – ich zitiere –:

 


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