sen!) Nein, Entschuldigung! Sie beziehen sich in Ihrem Entschließungsantrag darauf, dass der Bundesrat die Entschließungen von zwei Landtagen unterstützen soll.
Sie haben jetzt selber dokumentiert, dass es in fast allen anderen Landtagen auch entsprechende Entschließungen gegeben hat. Ich hätte mir schon erwartet, dass man hier die anderen Bundesländer auch mit einbezieht. Aber ich kann schon auch ein bisschen verstehen, dass damit die Diskussion – und ich werde das jetzt ausführen – für Sie etwas komplizierter geworden wäre.
Die meisten der erwähnten
Landtagsentschließungen stammen aus einer Zeit vor dem 23. März dieses
Jahres. Dieses Datum ist deshalb wichtig, weil zu diesem Zeitpunkt der
Europäische Rat übereingekommen ist, dass die Kommission den bisherigen Richtlinienentwurf
überarbeiten muss. Das heißt, er ist in der damals zu Recht kritisierten Form
nicht mehr Gegenstand der weiteren Beratungen in der Europäischen Union
gewesen. (Ruf bei der SPÖ: Das ist
falsch!)
Es hat nachher natürlich auch noch entsprechende Willensäußerungen von Landtagen gegeben, namentlich in Tirol und in Vorarlberg, und zwar nach diesem Datum, als die Landtage darauf hingewiesen haben, dass die Bundesregierung weiterhin im Sinne der gemeinsamen Länderstellungnahme des Jahres 2004 – die hat es auch gegeben – tätig bleiben möge.
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat dem Vorarlberger Landtag dann – das finde ich eine nette Geste – auch tatsächlich eine Antwort zukommen lassen, obwohl er gar nicht Adressat einer Landtagsentschließung sein kann, und er schreibt – ich zitiere hier zusammenhängend – Folgendes:
Der derzeitige Entwurf muss jedoch verbessert werden, um die österreichischen Standards abzusichern. Erforderlich ist etwa eine eindeutige Abgrenzung der Dienstleistungsrichtlinie von der Entsenderichtlinie, in deren Anwendungsbereich das Herkunftslandprinzip nicht gilt, weiters von der Berufsanerkennungsrichtlinie. Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Richtlinie für sensible Dienstleistungen der Daseinsvorsorge, insbesondere im Gesundheits- und Sozialsektor, sind gleichfalls nötig. – Und so weiter und so fort.
Es wird hier also vom Wirtschaftsminister ausführlich dokumentiert, was im Sinne dieser Landtagsentschließungen bereits erreicht wurde, nämlich: Rückziehung des ursprünglichen Vorschlages, Auftrag an die Kommission, das im Lichte der Stellungnahme zu überarbeiten.
Vom Vorarlberger Landtag ist mir nicht bekannt geworden, dass er mit dieser Antwort des Herrn Wirtschaftsministers nicht zufrieden gewesen wäre.
Wir verstehen natürlich, dass die Ablehnung des Entschließungsantrages im Ausschuss für Sie – aber auch für die Sache – unbefriedigend ist. Einiges ist noch zu tun, das ist keine Frage, und daher ist es wahrscheinlich auch für den Wirtschaftsminister hilfreich, sich bei Verhandlungen darauf berufen zu können, dass die Länder und die beiden Kammern des Parlaments eine entsprechende Einflussnahme von ihm erwarten. Daher haben wir uns entschlossen – auch in Anbetracht dessen, dass noch mehr Landtage als der oberösterreichische und der niederösterreichische Landtag entsprechende Entschließungen gefasst haben, und unter Berücksichtigung dessen, was an österreichischer Position bereits erfolgreich vertreten werden konnte –, folgenden Antrag, von dem ein Exemplar bereits dem Präsidium vorliegt, hier einzubringen.
Entschließungsantrag
der Bundesräte Jürgen Weiss, Engelbert Weilharter, Kolleginnen und Kollegen betreffend die weiteren Verhandlungen zur Dienstleistungsrichtlinie
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