BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 35

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Gebühr zahlen muss. Ganz im Gegenteil: Er wird sich nächstes Jahr Geld ersparen, denn die 10 €, die Sie hier beschlossen haben, sind weniger, als vier Krankenscheine kosten. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Ing. Kampl.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Eine weitere Zusatzfrage stellt Herr Bundesrat Mag. Gudenus.

 


Bundesrat Mag. John Gudenus (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Frau Bundes­minister! Sie haben sehr deutlich die Vorzüge der Gesundheitskarte beschrieben. Wann ist daher mit dem Ausbau der e-card zu einer Bürgerkarte zu rechnen?

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Bundesrat! Die e-card hat jetzt schon alle Funktionen einer Bürgerkarte. Ich habe vorhin auch gesagt, dass wir das modernste Kartenprojekt der Welt haben. Lediglich Korea hat ein vergleichbares, das zwei Jahre älter ist und im Großen und Ganzen Ähnliches kann. Daher besteht auch großes Interesse anderer Länder an diesem Projekt. Von unserer Seite aus sind wir gerüstet.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Bundesrätin Kon­rad. – Bitte.

 


Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Verehrte Frau Bundesministerin! Wann wer­den auch Sozialhilfebezieherinnen und -bezieher eine e-card bekommen?

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Bitte, Frau Bundesministerin.

 


Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Bundes­rätin! Das seit 1999 geltende Gesetz zur e-card, das nicht in meiner Amtszeit, sondern noch unter Frau Bundesministerin Hostasch erstellt wurde, sieht vor, dass nur sozial­versicherte Personen eine Gesundheitskarte erhalten.

Jetzt haben wir Gott sei Dank die Situation, dass 98 Prozent aller Personen in Öster­reich entweder selbst sozialversichert oder mitversichert sind. Ich selbst habe eine Stu­die in Auftrag gegeben, um festzustellen, wer diese 2 Prozent nicht sozialversicherte Personen sind. Das sind zum Teil Asylanwärter, das sind zum Teil Studenten, die sich nicht weiterversichern, wenn sie über 25 oder 26 Jahre alt sind. Wir haben auf Grund dieser Studie schon eine Reihe von Maßnahmen, und zwar insbesondere im Asylge­setz, in der Richtung getroffen, dass ein umfassender Versicherungs- und Gesund­heitsschutz gewährleistet ist.

Sozialhilfeempfänger sind nicht sozialversichert, aber sie haben einen Anspruch auf Gesundheitsdienstleistungen, und zwar jeweils vom Sozialhilfeträger, und das ist ent­weder das Land oder die Gemeinde. Nachdem ich es auch als unbefriedigend emp­finde, dass da Sozialhilfeempfänger nicht gleich behandelt werden, habe ich prüfen lassen, in welcher Form wir auch Sozialhilfeempfänger mit Gesundheitskarten sozusa­gen versorgen könnten.

Es gibt da folgende zwei Möglichkeiten: Entweder die Sozialhilfeträger versichern die Sozialhilfeempfänger bei den jeweiligen Gebietskrankenkassen – das kostet rund 300 € pro Person und Monat; das sind enorm hohe Kosten, die manche Länder nicht tragen können –, oder die Länder leisten Direkthilfe, wobei der Sozialversicherte zum Land geht und sich einen Krankenschein ausstellen lässt und das Land direkt mit dem Arzt verrechnet.

Wir haben jetzt folgende Möglichkeiten geortet: Wir könnten, wenn wir die Sozialhilfe­empfänger mit Karten ausstatten würden, den Ländern eine Direktabrechnung auch über die Sozialversicherungskarte beziehungsweise die Anmeldung über die Gebiets-


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