BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 44

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Derartige Beispiele gibt es eine ganze Reihe. Ich will kein Gesetz, in dem die Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter von Caritas, Diakonie und anderen NGOs in ihrer Tätigkeit kri­minalisiert werden. Daher brauchen wir diesen Raum der Diskussion, und die heutigen Fristsetzungsanträge, meine Damen und Herren, dienen dazu – anders als Ihr Umgang mit der Opposition –, dass wir all diese Themen am 30. respektive am 1. Dezember im Plenum wieder diskutieren können. Das ist der Grund. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen und der SPÖ.)

11.14


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächstem erteile ich Herrn Universitätsprofessor Dr. Böhm das Wort. (Bundesrat Dr. Böhm winkt ab.) Er verzichtet.

Nächster Redner: Herr Bundesrat Mag. Himmer. – Bitte.

 


11.14.30

Bundesrat Mag. Harald Himmer (ÖVP, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich meine, der Umstand, dass sich die Mehrheitsver­hältnisse im Bundesrat geändert haben, sind kein Grund zur Aufregung, sondern ein­fach mit Respekt zur Kenntnis zu nehmen – das ist die Demokratie –, und es ist auch völlig legitim, dass die Opposition die Möglichkeiten der Geschäftsordnung für sich ausnutzt.

Wir diskutieren natürlich gerne, aber ich muss doch auf die Qualität verweisen. Ich möchte dazu sagen, es ist schon festzuhalten, dass die Vereinbarung von 1984 ... (Bundesrat Konecny: Bei der Sie dabei waren, nehme ich an!) – Ich bin bei vielem noch nicht dabei gewesen, obwohl ich mittlerweile auch schon seit zehn Jahren dieser Kammer angehöre. Aber die Verfassung und Ähnliches, was für uns wichtig ist, haben Sie auch nicht mitbeschlossen, und trotzdem wäre es nett, wenn Sie sich diese einmal ansehen würden, denn dann hätten Sie registriert, dass der Bundesrat nicht frei ge­wählte Nationalräte in den Ausschuss zitieren kann. Das ist schon ein etwas seltsames Verhältnis zu der Unabhängigkeit von frei gewählten Nationalräten. (Bundesrat Ko­necny: Sie sind geladen, Herr Kollege!)

Es steht Ihnen natürlich frei, zu einer Vereinbarung von 1984 zu sagen: Weil ich nicht dabei gewesen bin, brauche ich mich nicht daran zu halten. Das ist auch eine Logik, wobei ich dazusage, es ist natürlich legitim, eine Vereinbarung zu kündigen. Offen­sichtlich ist das jetzt geschehen. Bezug darauf nehmend, dass das jetzt eine andere Regierung ist, muss schon auch festgehalten werden, dass diese Vereinbarung, die Sie offensichtlich einseitig kündigen, eine Vereinbarung war, die auf parlamentarischer Ebene getätigt worden ist. Das war eine Vereinbarung zwischen den Klubs und hat sozusagen nicht den Charakter einer Regierungsvereinbarung. Es war eine parlamen­tarische Vereinbarung für die Zusammenarbeit im Parlament, für die Prozesse im Par­lament, um eine faire Vorgangsweise zu erreichen.

Interessant finde ich den Vergleich mit dem Nationalrat: Dort hat es im September zwei Fristsetzungsanträge gegeben, Sie haben es heute in einer Sitzung auf neun Anträge gebracht. (Bundesrat Konecny: Acht!) Besonders interessant finde ich auch die Be­gründung zur Nachfolgeregelung zum Entschädigungsgesetz. (Bundesrat Konecny: Acht!) – Acht, ich korrigiere mich gerne. – Da hätte ich gerne die dahinter stehende Philosophie verstanden. (Bundesrat Konecny: Die ist ja nicht vertagt!)

Sie sagen, dieses Gesetz soll fristgerecht in Kraft treten, aber Sie erheben jetzt einmal Einspruch. Ein Einspruch sollte doch prinzipiell darauf abzielen, dass dieses Gesetz geändert wird. Wenn Sie allerdings dieses Gesetz ändern wollen, dann könnte es nicht fristgerecht mit Beginn des nächsten Jahres in Kraft treten. (Bundesrat Konecny: Das erklären wir Ihnen dann beim Tagesordnungspunkt!) Daher stellt sich für mich die


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