BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 47

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geben, wäre mir die große Ehre zuteil geworden, der erste Redner hier in diesem Saal unter geänderten Mehrheitsverhältnissen zu sein; unter anderen Mehrheitsverhältnis­sen – hervorgerufen durch unsere Freunde in der Steiermark, im Burgenland und in Wien –, als ich sie erlebt habe, seit ich hier bin. Die Bevölkerung dieser Bundesländer verdient großen Applaus.

Nach der vorangegangenen Debatte möchte ich schon fragen: Was steht denn eigent­lich dagegen, wenn es jetzt eine Mehrheit der Nicht-Regierungsparteien gibt? – In den Jahren 1982 bis 1986 gab es genau 47 Einsprüche gegen Beschlüsse der damaligen Regierungsparteien. Das heißt, das, was damals gut, recht, schön und billig war, möchten Sie nun auf Grund der umgekehrten Verhältnisse einfach verbieten. Gegen das kann ich mich nur verwahren. Wir haben heute aber noch viele Möglichkeiten, auf diese neue Situation einzugehen.

Nun zurück zum Gentechnikgesetz. Mit dem vorliegenden Beschluss soll der nicht geregelte Bereich der medizinischen Anwendungen der Gentechnik dem derzeitigen Stand der Wissenschaft und Technik angepasst werden. Österreich selbst verfügt ja schon seit mehr als zehn Jahren über rechtliche Rahmenbedingungen zur Anwendung von Genanalysen und Gentherapien am Menschen. Die Entwicklungsgeschwindigkeit in diesem Bereich bringt mit sich, dass laufend Anpassungen an den technischen Fort­schritt vorgenommen werden müssen.

Der Ausbau eines weiterhin hohen Schutz- und Sicherheitsniveaus ist das Ziel dieser Novelle. Allerdings hatten im Rahmen der Gesetzwerdung beziehungsweise im Begut­achtungsverfahren viele Behindertenorganisationen große Vorbehalte gegen dieses Gesetz.

Vom Familienlastenausgleichsfonds werden nach den derzeitigen Bestimmungen ins­gesamt drei In-vitro-Fertilisationen übernommen; erst dann wäre eine Präimplan­tationsdiagnose, kurz „PID“ genannt, vorgesehen gewesen. Das wäre eine Vorgangs­weise gewesen, die zu Lasten jener finanzschwachen Frauen gegangen wäre, welche sich die PID nicht leisten können beziehungsweise sich ihren Kinderwunsch aus finan­ziellen Gründen nicht erfüllen können. Sie wären dann von der Diagnosemöglichkeit ausgeschlossen gewesen. Daher wurde dieser Punkt des Regierungsentwurfes zu­rückgestellt. Es wurden einige Giftzähne, wenn ich das so ausdrücken darf, gerissen.

Uns ist es wichtig, dass die geforderten datenschutzrechtlichen Aspekte in das Gesetz mit eingearbeitet wurden. Daher steht einer Zustimmung meiner Fraktion nichts im Wege. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

11.26


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Diesner-Wais. – Bitte.

 


11.26.44

Bundesrätin Martina Diesner-Wais (ÖVP, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren im Bundesrat! Gentechnik ist, so denke ich, ein Thema, das wir in allen Bereichen vorfinden. In einigen Bereichen befür­worten wir sie sehr, wie in der Medizin, in anderen Bereichen haben wir ihr gegenüber eine gewisse Skepsis und wieder in anderen Bereichen, wie bei Nahrungsmitteln, lehnen sie viele ab.

In Österreich ist bereits seit zehn Jahren die Anwendung von Genanalyse und Gen­therapie am Menschen im Gentechnikgesetz geregelt. Wir waren in diesem Bereich, so denke ich, ein Vorbild und ein Vorreiter für die EU, für ganz Europa.

Die uns nun vorliegende Novelle wurde notwendig, weil in diesem Bereich sehr rasante Entwicklungen stattfinden, die eine Anpassung verlangen. Dieser Entwurf beinhaltet


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