BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 48

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vor allem jene Punkte, die durch die EU-Richtlinie nicht geregelt sind. Besonders wich­tig ist, dass weiterhin ein hohes Maß an Schutz und Sicherheit gewährleistet bleibt. Daher steht auch ausdrücklich drinnen, dass die Ergebnisse von Genanalysen weder Arbeitgeber noch Versicherungen erheben, verlangen oder verwerten dürfen. Es wird auch genau festgelegt, wer wann welche Daten erhalten darf. Damit werden die Daten­schutzaspekte noch besser abgesichert.

Ein wichtiger Punkt dieser Novelle ist auch die Neudefinition und Differenzierung gene­tischer Analysen nach dem Stand der derzeitigen Wissenschaft und Technik. Verwal­tungsverfahren zur Durchführung von Gentherapien und Genanalysen werden leicht dereguliert. Erweitert wird die psychosoziale Beratung, und der Patient wird verstärkt mit einbezogen.

Gentechnik am Menschen ist, glaube ich, eine besonders sensible Sache, bei der sich große Chancen auftun, aber die ethischen Grenzen gewahrt bleiben müssen. Diese Novelle bringt eine rechtliche Anpassung an Wissenschaft und Technik und soll jenen Menschen, die sich in ihrer Lebenssituation in einem Tief befinden, beste Beratung, Klarheit und Sicherheit bieten. Daher stimmen wir diesem Gesetz zu. (Beifall bei der ÖVP und den Grünen.)

11.29


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Kerschbaum. – Bitte.

 


11.29.29

Bundesrätin Elisabeth Kerschbaum (Grüne, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Der vorliegende Beschluss beschäftigt sich nur mit dem medizinischen Bereich der Gentechnik. Ich habe mir das durchgelesen und musste dabei an den Beipacktext von Medikamenten denken: Fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker. – Das bräuchte man bei diesem Gesetz, denn für einen Laien ist das Ganze ziemlich unverständlich.

Ich habe es mir dann von meinem Arzt erklären lassen und habe letztendlich festge­stellt, dass diese Änderungen sehr sinnvoll sind, insbesondere nach dem Abände­rungsantrag, der im Nationalrat von allen vier Parteien eingebracht wurde.

Ich möchte jetzt aber auf einen Themenbereich eingehen, der mir bei dieser Änderung fehlt, und zwar auf den landwirtschaftlichen Bereich. Wir haben bei der letzten Ände­rung des Gentechnikgesetzes 2004 einiges kritisiert, einige Dinge davon sind noch nicht berücksichtigt, wie zum Beispiel Überlegungen betreffend Haftungsregelungen, Überlegungen zu den gentechnikfreien Regionen, Überlegungen oder Bestimmungen auf EU-Ebene zur Koexistenz – dazu gibt es nach wie vor nichts.

Wir haben im Nationalrat im Rahmen der Debatte einen Entschließungsantrag einge­bracht, der leider nicht die Mehrheit gefunden hat. In diesem Entschließungsantrag ist es darum gegangen – ich möchte das nur kurz erklären –, dass der Nationalrat be­schließen solle: Die Bundesregierung wird ersucht, im Sinne des Vorsorgeprinzips die bestehenden nationalen Importverbote weiterhin aufrechtzuerhalten, auf EU-Ebene gegen die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen zu stimmen und die notwendigen weiteren Importverbote zu erlassen, mit dem Ziel, die Gentechnikfreiheit der österreichischen Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sicherzustellen.

Ich würde natürlich gerne von Ihnen, Frau Ministerin, wissen – in der vorhergegange­nen Debatte ist es ja auch um Begründungen gegangen –, warum dieser Entschlie­ßungsantrag der Grünen abgelehnt wurde. Lag es daran, dass man die bestehenden Importverbote vielleicht doch aufheben möchte – das kann ich mir nur schwer vorstellen, denn das müsste man ja aktiv machen –, geht es darum, dass man auf EU-


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