BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 54

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7. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzgesetz 1990, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentamtsgebührengesetz und das Patentanwaltsgesetz geändert werden (1141 d.B. sowie 7410/BR d.B.)

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 6 und 7 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Berichterstatter zu beiden Punkten ist Herr Bundesrat Mayer. Ich bitte ihn um die Be­richte.

 


11.49.09

Berichterstatter Edgar Mayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Bericht über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme deshalb sogleich zum Antrag.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach der Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

Auch der Bericht des Gesundheitsausschusses über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Musterschutzge­setz 1990, das Markenschutzgesetz 1970, das Patentamtsgebührengesetz und das Patentanwaltsgesetz geändert werden, liegt Ihnen in schriftlicher Form vor. Ich komme daher sogleich zur Antragstellung.

Der Gesundheitsausschuss stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


11.50.34

Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Die vorliegenden Regelungen sind durchaus als Schritt in die richtige Richtung, also als ein Vorwärtsschritt zu werten. Diese Ge­setzesvorlagen werden es auch ermöglichen, dass, während Arzneimittel-Patente noch laufen, bereits an Generika geforscht werden kann beziehungsweise diese bereits pro­duziert werden können.

Das bedeutet also einerseits Vorteile für die Wirtschaft – diese Bereiche können in Ös­terreich noch besser Fuß fassen, als sie es ohnehin schon tun –, bedeutet aber auch zusätzliche Arbeitsplätze für die Regionen, und das bedeutet andererseits natürlich auch für das gesamte Gesundheitssystem kostengünstigere, billigere Lösungen, wobei dennoch derselbe Effekt erzielt wird.

Was jedoch bei diesen Gesetzesvorlagen problematisch ist, ist, dass da offensichtlich auch Parteiinteressen zum Tragen kommen und es zu eigentümlichen Verschiebungen von Kompetenzen und Rechten vom BMVIT zum Patentamt kommt, was daher auch unter dem Begriff „Lex Rödler“ kolportiert wird. Die Vorgangsweise, wie das vonstat­ten geht, ist abzulehnen.

 


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