BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 57

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viele Menschen Tamiflu besorgen. Ich glaube, wenn ich hier in diesem Saale durch­fragen würde, würden sich einige melden, die Tamiflu bereits gekauft haben.

Wir merken es aber auch daran, dass – gegenüber den vergangenen Jahren – eine verstärkte Nachfrage nach der Grippeimpfung besteht. Und wir merken es daran, dass wir uns heute in der Fragestunde an die Frau Bundesminister mit diesem Thema be­schäftigt haben.

Damit sich hier alle sicher fühlen können und keine Hysterie entsteht, ist es, glaube ich, wichtig, dass man sehr gute Vorbereitungen für den allfälligen Krisenfall leistet. Dafür wäre meiner Ansicht nach gerade dieses Gesetz ein Mosaikstein gewesen. Aber es wurde von der Opposition auf die lange Bank geschoben; dies jedoch nicht aus einem bestimmten Interesse, das den Ländern, das insbesondere dem Bundesrat zustehen würde, sondern zu dem Zweck, die neue Macht hervorzukehren. Man kann das ein bisschen an folgendem Vergleich zeigen: Es wurde auf die lange Bank geschoben, und so, wie man eine Zeituhr stellt, wurde jetzt eine Zeituhr für Dinge, die eigentlich schon fertig sind, gestellt.

Aber ich möchte zum Schluss kommen und noch eines sagen: Es wäre schön, wenn wir wieder sachlich im Sinne der Bürger und für unser Land vorgehen könnten. (Beifall bei der ÖVP.)

12.01


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundes­ministerin Rauch-Kallat.

 


12.01.05

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Frau Präsiden­tin! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage, dieses Gesetz dient der Umsetzung euro­päischer Richtlinien und führt damit auch dazu, dass Studien und Versuche sowie die sich daraus ergebenden Anforderungen, die für eine arzneimittelrechtliche Zulassung oder für eine Genehmigung über das In-Verkehr-Bringen erforderlich sind, vom Patent­schutz ausgenommen sein sollen. Ebenso sind die entsprechenden Bestimmungen im Gebrauchsmustergesetz inhaltlich angepasst.

Aus ökonomischen Gründen sollen zugleich mit dem vorliegenden Entwurf weitere not­wendige Anpassungen des Patentgesetzes sowie des Gebrauchsmustergesetzes vor­genommen werden. Die Kompetenzen sind ja, wie Sie es bereits angesprochen haben, unter den Ministerien verteilt.

Ich bitte daher um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

12.02


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke, Frau Bundesminister. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Dies ist ebenso nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung, die über die beiden gegenständlichen Beschlüsse des Nationalrates getrennt erfolgt.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Patentgesetz 1970 und das Gebrauchsmustergesetz geändert werden.

 


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