BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 59

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12.05.42

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Materie, die wir jetzt behandeln – diese 65. ASVG-Novelle –, ist ein Sammelgesetz. Wie es Sammelgesetze so mit sich bringen, ist in diesem Gesetz eine ganz gewaltige thematische Breite vorzu­finden. Es ist einerseits die Rede von der Neudefinition des Schulbegriffs in Bezug auf das Europarecht, andererseits geht es um Änderungen bei der Anmeldung zur Sozial­versicherung, bis hin zu Themen wie der Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes. Wir sind eigentlich der Meinung, dass derart viele verschiedene Materien nicht unbe­dingt in Sammelgesetzen zusammengepfercht und vermischt werden sollten. Es wäre doch sinnvoller, so unterschiedliche Themen aufzuspalten und entsprechend jeweils für sich der parlamentarischen Behandlung zuzuleiten.

Nun zum Inhalt dieses Gesetzes: Einen Punkt möchte ich als sehr wichtig und positiv herausheben, nämlich die Erhöhung der Ausgleichszulage auf 690 €. Von dieser über­aus wichtigen Maßnahme werden bis zu 200 000 Personen profitieren können. Ich möchte ganz explizit betonen, dass wir diese Maßnahme für wichtig und wertvoll hal­ten. Ich möchte das besonders deshalb betonen, weil wir diesem Gesetz nicht zustim­men werden. Die Ablehnung der Grünen ist aber nicht als Ablehnung dieser Erhöhung der Ausgleichszulage zu verstehen, denn dieses Gesetz wird ja trotz unserer Ableh­nung in Kraft treten und den Bundesrat passieren. Unsere Ablehnung ist als Protest gegen die Streichung von weiteren positiven Maßnahmen zu verstehen, die sich ur­sprünglich im Entwurf des Gesetzes befunden hatten, die aber nach der Begutachtung gestrichen wurden, schlicht und ergreifend deshalb, weil der Finanzminister sie nicht zahlen wollte.

Konkret geht es dabei um drei Punkte: erstens die Anerkennung von Arbeitszeiten von behinderten Menschen ab der Pflegestufe 3 als Schwerarbeit; es geht um die Verlän­gerung des Durchrechnungszeitraums zur Feststellung der Witwen- oder Witwerpen­sion von zwei auf fünf Jahre; und es geht um die Verlängerung der Anrechnung bei Mehrlingsgeburten von 48 auf 60 Monate zu Pensionszeiten für Geburten nach dem ASVG. Vor allem letztere Maßnahme ist ja schon oft angekündigt worden.

Diese Maßnahmen, die wir für ebenso wichtig halten, wie auch die Erhöhung der Aus­gleichszulage standen schon im Gesetzentwurf. Sie waren quasi in Griffweite. Aber sie wurden dann gestrichen, weil der Finanzminister das Geld für diese wichtigen sozialen Verbesserungen nicht ausgeben wollte. Im Übrigen werden die einzigen ernsthaften Zusatzkosten, die durch diese Novelle entstehen – eben in puncto Ausgleichszulage geht es um 29 Millionen € –, aus den im Härtefonds angesparten Mitteln finanziert. Es handelt sich auch hier nicht um neu aufgebrachtes Geld für soziale Maßnahmen.

Bevor uns jetzt jemand vorwirft, dass wir prinzipiell alles ablehnen und quasi Blockade­politik betreiben würden: In diesem Punkt kann uns niemand vorwerfen, dass wir eine positive Änderung verhindern wollen. Denn es war der Finanzminister, der weitere, zu­sätzliche wichtige Verbesserungen verhindert hat, und zwar aktiv verhindert hat. Wenn also jemand in diesem Bereich Blockade betreibt, dann ist er es, und es ist ihm dies vorzuwerfen! Das wäre berechtigt, und unsere Ablehnung zu dieser ASVG-Novelle ist eben als Protest gegen dieses Vorgehen zu verstehen. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen und der SPÖ.)

12.09


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Mag. Neuwirth. – Bitte.

 


12.09.23

Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth (SPÖ, Salzburg): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Es


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