BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 60

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ist schon von meiner Vorrednerin angesprochen worden, dass es sich hier um ein sehr umfassendes Gesetz handelt. Es beinhaltet einerseits Maßnahmen, die vollinhaltlich unsere Unterstützung finden, andererseits natürlich auch Teile, die wir so nicht be­schließen würden. Summa summarum kann ich für uns Sozialdemokratinnen und Sozi­aldemokraten dennoch sagen, dass die positiven Punkte die negativen überwiegen. Wir werden deshalb diesem Gesetz, auch wenn wir bei einigen Punkten etwas Bauch­weh haben, heute doch unsere Zustimmung erteilen.

Lassen Sie mich einige der Punkte anführen, die wir für positiv halten, und danach auch einige Punkte darstellen, bei denen wir der Meinung sind, dass es durchaus schon bessere Ansätze gegeben hätte, die aber schlussendlich leider nicht so in die­ses Gesetz eingeflossen sind.

Neben den schon genannten Punkten, die ich nicht wiederhole, möchte ich sagen, dass es natürlich gut ist, dass die freiwillige Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger neu aufgenommen worden ist. Die monatliche Beitragsgrundlage soll sich auf 1 350 € belaufen, und das ist auch jener Betrag, der als allgemeine Bei­tragsgrundlage für Kindererziehende heranzuziehen ist. Es wird dann so gehandhabt, dass den fiktiven Dienstgeberbeitrag zu dieser Selbstversicherung der Bund tragen wird und somit eine selbst versicherte Pflegeperson einen monatlichen Eigenbeitrag von gut 138 € zu bezahlen haben wird, was unserer Meinung nach einen durchaus leistbaren Betrag darstellt.

Präsenzdiener sowie Zivildiener und ihre Angehörigen sollen künftig von der Zahlung des Serviceentgeltes für die e-card befreit sein; auch das ist einer der Punkte, die wir befürworten. Als ein wichtiger Punkt, als eine, hoffentlich nicht die einzige Maßnahme zur wirksamen Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wird in dieser Vorlage die An­meldung zur Sozialversicherung bereits vor Arbeitsantritt, spätestens aber unmittelbar bei Arbeitsantritt angesehen. Wir hoffen, dass dies, wie gesagt, ein Schritt in die sehr wichtige richtige Richtung ist.

Ferner soll die Arbeitsstätte zumindest einmal jährlich im Lohnzettel angeführt werden, zumindest am Ende einer Beschäftigung. Damit will man die Möglichkeit, den Beschäf­tigungsverlauf irgendwie nachzuvollziehen, verbessern. Wir hoffen, dass auch das in die Richtung geht, die ich vorhin angesprochen habe. Zudem ist dies notwendig, weil es eine Bestimmung der Registerverordnung der Europäischen Union ist.

Auf die anderen Punkte gehe ich jetzt nicht ein, sondern ich gehe zu den Punkten über, die in diesem Gesetz leider nicht mehr beinhaltet sind, obwohl sie im ursprünglichen Entwurf vorhanden waren. Vor allen Dingen Frauen sind von diesen Punkten betroffen; meine Vorrednerin hat einige davon schon erwähnt. Diese Maßnahmen sind dem Rot­stift des Finanzministers zum Opfer gefallen, was ich besonders bedauere, wenn es um die Ausdehnung des Beobachtungszeitraums für die Berechnung der Witwen- und Witwerpensionen geht, nämlich darum, diesen auf fünf Jahre auszudehnen. Dieses Problem wurde von uns schon bei der letzten Gesetzesnovelle angesprochen, es wurde auch eine entsprechende Forderung gestellt. Wir waren sozusagen guten Mutes, dass das diesmal aufgenommen werden wird. Leider ist es doch nicht der Fall.

Weiters geht es um das Abstellen der Gesamt-Bemessungsgrundlage auf das Höchst­ausmaß der Pensionsleistung. Es geht auch um die Berücksichtigung der Kindererzie­hungszeiten, die parallel zur Erwerbstätigkeit erworben wurden, und um – auch bereits angesprochen – die verbesserte Anrechnung der Kindererziehungszeiten bei Mehr­lingsgeburten für Kinder, die vor dem Jahr 1956 geboren wurden. Dass auch die Erwei­terung des Schwerarbeiterbegriffes um die Berufsfähigkeit von schwerstbehinderten Personen wieder herausgenommen wurde – Frau Bundesministerin, das halte ich für


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