BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 63

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heute in eine Sozialakademie oder in eine verwandte Institutionen gehen, die Praktika vorschreibt, werden Sie darin auch Menschen vorfinden, die schon eine gewisse Le­benserfahrung haben, nunmehr eine Ausbildung machen und zwingende Praktika zu absolvieren haben. Bisher waren Menschen, die Praktika gemacht haben, krankenver­sichert, pensionsversichert und unfallversichert. Und Sie streichen jetzt zwei davon. Das mag bei jemandem, der 18, 19 oder 20 ist, vielleicht keine solche Bedeutung haben. Wenn ich mir aber vor Augen halte, dass auch Frauen nach zwei, drei Kindern wieder in den Ausbildungsprozess zurückkehren oder eine Umschulung machen, also wieder ins Berufsleben einsteigen, dann drücken auch 35-, 38-, ja 40-Jährige die Schulbank. Die haben auch die Verpflichtung, nicht wenige Praktika zu absolvieren, und alles, was sie dann dabei noch sind, ist unfallversichert. Das ist eine Schlechter­stellung. – Das mischen Sie einfach alles in eine Sammelgesetzgebung hinein und geben dazu noch den zynischen Hinweis: Sollen sie eben nicht so viele unbezahlte Praktika machen!

Aber bitte, das ist doch die Realität! Versuchen Sie einmal alle Praktikumsstellen zu besetzen. Es ist eine der schwierigsten Sachen, Praktikumsstellen zu finden. Im Sinne des Erwerbs von Berufserfahrung sind eben auch unbezahlte Praktika notwendig, sei es nun im sozialen Bereich oder im Kulturmanagementbereich, ganz egal. Die Leute brauchen in ihrer Biographie, ihrer Ausbildung auch Erfahrungsnachweise. Deshalb machen junge Leute im Verlaufe ihres Studiums drei, vier, auch fünf Monate ein Prak­tikum. Das ist sehr oft geringfügig bezahlt, manchmal sogar unbezahlt, und manche Institutionen, sozial-, kulturpolitisch oder was auch immer, sind auch auf solche Prakti­kanten und Praktikantinnen angewiesen. Und was sind die jetzt? – Die sind eigentlich nichts anderes mehr als unfallversichert. Das ist eine Schlechterstellung, das ist eine eklatante Schlechterstellung. Wir wollen heute mit unserer Gegenstimme unseren Wi­derspruch gegen diese Schlechterstellung zum Ausdruck bringen. Wir sind anderer­seits jedoch wegen der Ausgleichszulage auch froh, dass das Gesetz hier eine Mehr­heit hat. – Ich danke. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

12.24


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Kritzinger. – Bitte.

 


12.25.05

Bundesrat Helmut Kritzinger (ÖVP, Tirol): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Hoch ge­schätzte Teilnehmer! Die 65. ASVG-Novelle ist sehr umfangreich, aber sie bringt doch ganz wesentliche Verbesserungen, und aus diesem Grunde muss man sie einfach akzeptieren. Es wird immer wieder ein Haar in der Suppe zu finden sein, und ich bin auch überzeugt davon, die Opposition findet so etwas. Im Wesentlichen und grund­sätzlich stellt diese 65. ASVG-Novelle jedoch eine schon seit langem notwendige Ver­besserung dar, und zwar gerade auch für PraktikantInnen! Kollege Schennach, es ist das eine Erleichterung für den Arbeitgeber! (Bundesrätin Bachner: Sie sagen es: für den Arbeitgeber!) Sie brauchen nur mehr unfallversichert zu sein. Wir brauchen gerade im Sozial-, im Gesundheits- und auch im Pflegebereich dringend junge Praktikantin­nen, meinetwegen Studentinnen, die ja sowieso schon versichert sind. (Bundesrätin Dr. Lichtenecker: Gilt das für Männer auch?) Durch diese Erleichterung ist eine grö­ßere Zahl an Menschen zu erwarten, die da mithelfen und mitarbeiten. Das wird sich durch diese Erleichterung so ergeben. (Bundesrätin Konrad: Gratisarbeit?)

Was die Versicherung anlangt, werden sich nunmehr die Arbeitnehmer bei Arbeits­antritt melden müssen. Damit will man gegen die Schattenwirtschaft ankämpfen, auch gegen die Schwarzarbeit. Diese Maßnahme ist, wie ich meine, gleichfalls ein dringend notwendiger Schritt. Dazu kommt noch die Verpflichtung zur Meldung der letzten Ar­beitsstätte via Lohnzettel. – Auch das wird dazu beitragen, dass die Schattenwirtschaft


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