BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 64

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etwas eingebremst wird. Man muss jedoch schon sagen, dass die österreichischen Un­ternehmer sehr korrekt sind und das im Großen und Ganzen sehr korrekt handhaben.

Durch die Erhöhung der Ausgleichszulage für Alleinstehende auf 690 € ab 1. Jänner werden auch die Mindestpensionisten deutlich mehr bekommen; ein wichtiger Schritt zur Verhinderung von Armut in Österreich. Ebenso kann die Ausweitung der Versiche­rung für Pflegende nur im Sinne aller Parteien sein. Jenen Bürgern, die mit großem persönlichen Einsatz Angehörige pflegen, muss der Gesetzgeber entgegenkommen. Diese Menschen leisten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Gesellschafts- und Gene­rationensolidarität, und sie übernehmen Aufgaben, die sonst der Staat, das Land oder die Gemeinde übernehmen müsste.

Wir haben einmal in Innsbruck eine Befragung durchgeführt und dabei folgende Daten erhoben: Es sind lediglich 2 Prozent der älteren Menschen, die in Pflegeheimen betreut werden; alle anderen werden mehr oder etwas weniger intensiv zu Hause gepflegt. Es werden da wirklich ganz besondere Leistungen vollbracht – und zu Recht, denn wer will nicht auf seine Angehörigen schauen! Und wer solche Leistungen erbringt, be­kommt jetzt die Möglichkeit, sich selber zu versichern und damit seine eigene Existenz abzusichern.

Als wichtiger Punkt ist in diesem Gesetz auch noch enthalten, dass jetzt jeder, und zwar ohne Beschränkung durch eine Fünfjahresfrist, Versicherungszeiten nachkaufen kann. Das ist ganz wichtig! (Bundesrätin Ebner: Leisten muss man es sich halt kön­nen!)

Wir reden ja auch immer von den so genannten Standbeinen, die man haben muss, und wir wissen alle, dass, wenn eine Privatversicherung nicht mehr die nötigen Gelder hat, wenn sie rote Zahlen schreibt, Leistungen gekürzt oder Prämien erhöht werden müssen. Das haben wir alles schon miterlebt.

In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Möglichkeit der Höherversicherung bei einer Pensionsversicherungsanstalt hinweisen. Jeder, der hier einzahlt, erhält das ge­samte Kapital mit 1 Prozent monatlich rückvergütet. Das ist eine Versicherungsmög­lichkeit, die auch von uns, die wir in der Politik tätig sind, viel mehr propagiert werden sollte; eine Einrichtung, die unzweifelhaft bereits seit vielen Jahren besteht, die man aber auch viel besser ausnützen müsste.

Ich jedenfalls halte mehr davon – trotz der vielen Werbung, die heute die Privatwirt­schaft auf diesem Gebiet macht.

Abschließend möchte ich sagen: Dieses Sozialversicherungs-Änderungsgesetz ist die richtige Antwort auf die Anforderungen, die an unser Sozialsystem gestellt werden. Sie ist das Ergebnis einer harten, intensiven Arbeit. Auch vielen Dank Ihnen (in Richtung Bundesministerin Haubner), Frau Staatssekretärin (Bundesrätin Bachner: Frau Minis­terin! – Bundesrat Boden: Da haben Sie etwas versäumt!) – Frau Bundesministerin! –, für die Arbeit, die da geleistet wurde!

Es ist dies eine Anpassung, eine Adaption der Sozialgesetzgebung. Ziel muss es wei­terhin sein, Österreich für die Zukunft zu rüsten und eine möglichst effektive und ge­rechte Sozialpolitik zu betreiben. Wir alle sind auf einem guten Weg, wenn wir diesem Gesetzesbeschluss zustimmen. – Wir werden dazu unsere Zustimmung erteilen.

Bedanken möchte ich mich auch für die Anwesenheit der Zuhörer hier, auch wenn sich die Präsenz mittlerweile etwas gelockert hat. Anfangs waren es sehr viele – und das hat auch seine Gründe. Seit Monaten steht der Bundesrat im Blickfeld der Öffentlich­keit, wobei er ja diesbezüglich sonst eher den Kürzeren zieht. Der Bundesrat wurde als „zahnlose Einrichtung“ bezeichnet, als Einrichtung, die abgeschafft werden könne. Frau Bundesrätin Neuwirth, gerade Ihre Frau Landeshauptmann hat sehr vehement


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