BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 73

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Mit der Pensionssicherungsreform 2003 wurde auch der Richtsatz für Ehepaare außer­tourlich erhöht, und zwar auf 1 000 € genau, und wird jetzt im Jahr 2006 1 056 € betra­gen. Wenn man das gegenüberstellt, sieht man: Im Jahr 1999 betrug er nur 841 € und jetzt im Jahr 2006 beträgt er 1 056 €. Ich denke, das kann sich schon sehen lassen. Das ist ein Zuwachs von fast 25 Prozent.

Ich denke, mit dieser Erhöhung ist ein wichtiger Schritt zur Armutsbekämpfung in Ös­terreich getan, und ich freue mich, dass auch die Oppositionsparteien, wenn auch nicht bei allen Punkten, für diese Erhöhung stimmen.

Weiters wird mit dieser Novelle eine begünstigte Selbstversicherung in der Pensions­versicherung für pflegende Angehörige geschaffen. Ich denke, auch in diesem Bereich hat es in der Vergangenheit Härtefälle gegeben, die jetzt beseitigt werden. Personen, die einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige mit Anspruch auf Pflegegeld in Höhe der Stufe 3 in häuslicher Umgebung pflegen, können sich in der Pensionsver­sicherung selbst versichern. Wie gesagt, diese Neuregelung wird für sehr viele Frauen einen Vorteil bringen. Sie werden damit in die Lage versetzt, Pensionslücken zu schlie­ßen und mit der begünstigten freiwilligen Weiterversicherung Pensionszeiten nachzu­kaufen.

Für die Zukunft ist der Trend klar, und die Fakten liegen auf dem Tisch. Ich habe mir das aus oberösterreichischer Sicht ein bisschen angesehen: Die Zahl der über 60-Jährigen wird in Oberösterreich in den nächsten 15 Jahren ganz gewaltig anwachsen, nämlich von derzeit 293 000 Personen auf 372 000 Personen. Die Analysen zeigen klar, dass die Pflege in den eigenen vier Wänden das zentrale Element in der Altenbe­treuung wird.

Wie bereits gesagt wurde, tragen dabei die Angehörigen – die Kinder oder wer immer das ist – eine tolle Verantwortung und leisten eine gewaltige Arbeit in der Pflege zu Hause. Wenn man das umrechnet, könnte man sagen, dass zirka 13 000 Arbeitsplätze von jenen Frauen, die zu Hause diese Pflegearbeit leisten, gesichert sind. Wir haben in Oberösterreich derzeit 76 000 Personen mit Pflegebedarf in privaten Haushalten und 11 500 sind in Heimen untergebracht. Zirka zwei Drittel davon sind Frauen.

Für die Zukunft ist es daher notwendig, zur Betreuung dieser Gruppe weitere Aus- und Weiterbildungsangebote für pflegende Angehörige zu schaffen, Gesundheitsinfos zu erstellen und den Aufbau dichterer Netze für ehrenamtliche Betreuungsdienste zu for­cieren. Ich denke, das wird in Zukunft ein ganz wichtiger Punkt sein.

Diesbezüglich ist die Politik gefordert. Wir müssen uns in Zukunft – so denke ich –, ent­scheiden, ob wir noch weitere neue Kindergärten und Schulen bauen sollen oder ob wir noch mehr im Sozialbereich investieren sollen. Ich denke, über diese Dinge muss man in Zukunft nachdenken.

Noch einmal herzlichen Dank für diese Maßnahmen, die in diesen Gesetzen enthalten sind. Unserer Fraktion wird dieser ASVG-Novelle gerne ihre Zustimmung geben. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Bundesrates Dr. Böhm.)

13.13


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Frau Bundesministerin, Sie haben das Wort.

 


13.13.35

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Ursula Haubner: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hoher Bundesrat! Ich habe die Dis­kussion sehr aufmerksam verfolgt und habe bei allem unterschiedlichem Zugang zu dieser 65. ASVG-Novelle eines mit Freude feststellen können, dass nämlich einige Punkte drinnen sind, wo Parteipolitik wirklich hintangestellt wird und es darum geht,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite