BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 74

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wesentliche Verbesserungen für die Menschen zu schaffen, wobei es große Überein­stimmung gibt.

Ein Bereich sind die Pensionen, die Anhebung der Mindestpensionen für Alleinste­hende, die wir auf der Basis des Sozialberichtes 2003 intern hochgerechnet haben, wobei wir gesagt haben, im Jahr 2006 wird die Armutsgrenze bei rund 690 € liegen. Daher haben wir auch in dieser Größenordnung angehoben.

Eine wichtige Maßnahme, die bei allen Vertreterinnen und Vertretern des Hohen Hau­ses Zustimmung finden wird, worüber ich mich wirklich freue, ist – das ist allerdings noch nicht in dieser ASVG-Novelle drinnen –, dass Pensionen bis zu 1 875 € mit 1. Jänner 2006 auch erstmals wieder um die Inflationsrate – derzeit in der Höhe von 2,5 Prozent – angehoben werden, was dieses Paket sehr positiv abschließt.

Ich möchte dazu sagen, dass wir gerade seit dem Jahr 1999 im Bereich der Pensionen seitens der öffentlichen Hand, seitens des Bundes um 28 Prozent mehr Mittel für Min­destpensionen und andere Pensionen bereitstellen. Das ist, wie ich meine, ein Fort­schritt und kein Rückschritt.

Der zweite Bereich, der von allen so gesehen wird, ist der Bereich der Pflegeversi­cherung, der Verbesserung der Pflegeversicherung. Das war schon sehr lange ein Wunsch seitens der einzelnen Bundesländer und auch der einzelnen Betroffenen. Da, denke ich, haben wir gerade für die Frauen eine wichtige Lücke geschlossen, die einer­seits nicht einsehbar war. Andererseits haben wir gesagt, wenn wir diese Lücke schlie­ßen, dann erhöhen wir die Bemessungsgrundlage gleichzeitig so wie bei den Kinder­erziehungszeiten auf 1 350 €. Auch da ein sehr kompaktes, ein ganzheitliches Modell, das an die Verbesserung der Kindererziehungszeiten angelehnt ist.

Etwas, was gerade in diesem Zusammenhang viel zu wenig herauskommt, ist, dass diese Zeiten der Pflege innerhalb dieses Rahmens von sieben Jahren in Zukunft als echte Erwerbstätigkeit gezählt werden. Sie wissen, wir haben bei der Pensionsharmo­nisierung die Grenze von 15 Jahren Erwerbstätigkeit auf sieben Jahre heruntergesetzt. Pflegearbeit zu Hause mit dieser freiwilligen begünstigten Weiterversicherung fällt in diese sieben Jahre. Daher ist das ein besonderer Fortschritt, speziell für die Frauen.

Heute ist sehr richtig und sehr viel auch von Verbesserungen für Frauen gesprochen worden, und das ist ein wichtiger Beitrag, ein ganz wichtiger Teil, um Frauen auch in Zukunft im Alter mehr Sicherheit zu geben. Ich bitte, das auch immer wieder in die Überlegungen mit einzubinden und mit aufzunehmen, dass hier wirklich etwas Richti­ges geschaffen wurde. Vorredner und Vorrednerinnen haben ja schon gesagt, dass zwei Drittel jener, die Mindestpensionen beziehen, Frauen sind. Also auch das eine sehr wichtige frauenpolitische und familienpolitische Maßnahme.

Genauso ist auch in dieser 65. ASVG-Novelle vielleicht eine kleine frauenpolitische Maßnahme drinnen, dass nämlich in Zukunft Nebentätigkeiten in bäuerlichen Betrie­ben, die bisher ausschließlich dem Betriebsführer angerechnet werden konnten, in Zu­kunft auch der Partnerin angerechnet werden können. Somit wird durch Nebentätigkei­ten, die vorwiegend die Frauen in der Landwirtschaft machen, eine freiwillige Verbes­serung der Pension für Frauen möglich. Somit auch in diese Richtung eine wesentliche Verbesserung.

Ich habe auch herausgehört, dass grundsätzlich Übereinstimmung besteht, dass wir Schwarzarbeit in Zukunft nicht mehr als eine Art Kavaliersdelikt betrachten, sondern ganz klar jetzt Maßnahmen gegen Schwarzarbeit setzen, indem wir die schärferen Anmeldebestimmungen umsetzen wollen. Ich bitte wirklich um Verständnis, dass wir bei Umsetzung eines derart neuen Modells auch einen Probebetrieb machen müssen und sollen.

 


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