BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 78

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setz 2003 und das Bundesgesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendein­richtungen geändert werden, bringen.

Der Bericht liegt Ihnen in schriftlicher Form vor, ich darf daher gleich zur Antragstellung kommen.

Der Ausschuss für Verkehr, Innovation und Technologie stellt nach Beratung dieser Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmeneinhelligkeit den Antrag, gegen den vorlie­genden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Molzbichler. – Bitte.

 


13.31.10

Bundesrat Günther Molzbichler (SPÖ, Kärnten): Frau Präsidentin! Werte Ministerin­nen links und rechts von mir! Werte Kollegen! Endlich wird das Telekommunikationsge­setz 2003 geändert! Wir stimmen dem selbstverständlich zu, denn eine Änderung hatten wir ja bereits bei der Beschlussfassung im Jahre 2003 vorgeschlagen.

Wir haben damals schon darauf hingewiesen, dass § 107, der Spamming – also Ver­sendung von unerwünschter elektronischer Post wie etwa Werbung für Elektronik, Ero­tik, Kredite und so weiter – regelt, geändert werden muss. Und damals, meine Damen und Herren, hat die Regierung gegen die Bedenken und Alternativen von SPÖ und Grünen das Gesetz beschlossen.

Und nun haben wir die Novellierung dieses Gesetzes vor uns liegen, und, meine Damen und Herren, ich frage mich schon, ob wir uns nicht viele Novellierungen erspa­ren könnten, wenn die schwarz-blau-orange Regierung Gesetze nicht durchpeitschen würde, sondern auch einmal die Gesetze und deren Auswirkungen – sprich die Reali­tät – bedenken und alternative Vorschläge der Opposition annehmen würde. Schaden, meine Damen und Herren, würde es sicherlich nicht.

Die Änderungen dieses Gesetzes sind noch immer nicht optimal, gehen jedoch in die Richtung unserer Vorstellungen. Das Gesetz bedeutet vor allem für die Konsumentin­nen und Konsumenten in Österreich eine Verbesserung.

Dennoch müssen wir auch erkennen, dass es mit einer nationalen Gesetzesänderung nicht getan ist. Verursacher von Spams müssen grenzüberschreitend bekämpft wer­den, da Spamming keine nationalen Grenzen kennt. Immerhin gibt es auf europäischer Ebene schon ein gemeinsames Anti-Spam-Bündnis, dem jedoch nicht alle Länder der Europäischen Union angehören.

Nachforschungen über Urheber von Spamming müssen grenzüberschreitend erfolgen, um die Spam-Flut in den Griff zu bekommen. In der Europäischen Union sind mehr als die Hälfte aller E-Mails unerwünschte Werbesendungen, und ich denke, jede und jeder hier in diesem Raum weiß aus eigener Erfahrung, dass die Anzahl der Spam-Mails wächst. Internationalen Schätzungen zufolge sind inzwischen sogar 70 bis 80 Prozent aller weltweit versandten E-Mails Spams, und das mit steigender Tendenz!

Und diese unerwünschten Werbebotschaften verursachen Milliardenschäden! Die In­ternet-Dienstleister sind nicht bereit, dafür aufzukommen, und berufen sich dabei auf die Praxis in anderen Ländern wie Frankreich oder den USA. Dort bezahlt der Staat für die Nachforschungen über die Urheber der lästigen Werbesendungen.

Meine Damen und Herren! Es ist schwierig, mit gesetzlichen Bestimmungen auf natio­naler Ebene gegen unerwünschte Mails vorzugehen. Darum kann diese Änderung der


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