BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 88

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des Versöhnungsfonds. 100 Millionen stehen für die Aufteilung zur Verfügung. Mit die­sen Bundesgesetzen, dem Zukunftsfonds-Gesetz und einem Stipendienstiftungs-Ge­setz, sollte eine nachhaltige Restmittelaufteilung erfolgen.

Rund 102 000 Opfer des Nationalsozialismus sind von 1995 bis 2004 entschädigt wor­den. Diese Entschädigung bleibt der Teil, den wir gutmachen können. Vieles, was an Unmenschlichem geschehen ist, ist und bleibt eine Tragödie des 20. Jahrhunderts. Ich habe dafür tiefes Mitgefühl.

Wie sollten diese 100 Millionen € an Restmitteln laut Bundesregierung aufgeteilt wer­den? – 30 Millionen sollen an die Partnerorganisationen zugunsten ihrer Zwangsarbei­ter gehen, 25 Millionen für die Stipendienstiftung mit eigener Rechtspersönlichkeit für Zwangsarbeiter und ihre Nachkommen, 20 Millionen für einen Zukunftsfonds für zu­künftige Toleranz mit den Partnerländern, 20 Millionen für einen Entschädigungsfonds zur erforderlichen Rechtssicherheit und moralischen Verantwortung und 5 Millionen für eventuell offene Problembereiche.

Die Aufteilung der Mittel erfolgt auf Grund der positiv erledigten Anträge: 42 584 An­träge aus der Ukraine, 22 693 aus Polen, 12 693 aus Russland, 10 958 aus Tsche­chien, 8 692 aus Ungarn und 4 356 aus den GUS-Staaten. Insgesamt waren es fast 102 000 Anträge.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir tragen Verantwortung für viele betroffene Schicksale der nationalsozialistischen Zeit. 60 Jahre nach dem Regime und 60 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg gebührt der Bundesregierung und allen, die mitgewirkt haben, für diese internationale und nationale Geste große Anerkennung.

In Anbetracht dieser großzügigen und verantwortungsvollen Geste Österreichs sollten aber auch die Siegermächte des Zweiten Weltkrieges in einer Nachdenkphase Überle­gungen bezüglich der geschundenen österreichischen Kriegsgefangenen anstellen. Das sollte auch für die Heimatvertriebenen auf Grund der Beneš-Dekrete und der Avnoj-Beschlüsse der betroffenen EU-Mitgliedsländer gelten. – Meine Fraktion wird die Zustimmung geben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Herr Professor als Vorredner hat ge­meint, dass es bei vielen Familien ohnedies gut gegangen ist. – Ich habe hier Briefe – und das ist sehr interessant –, in welchen sich Leute, die bei unseren Eltern am Hof gearbeitet haben, heute noch bedanken, dass es ihnen gut gegangen ist, wenngleich meine Eltern auch nicht mehr leben. (Bundesrat Gruber: Es hat andere Fälle auch gegeben!) Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir können es bewältigen!

Nun zur Verzögerung durch die SPÖ-Fraktion und die grüne Fraktion: Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Herr Bundeskanzler Kreisky würde heute den Appell an Sie richten: 60 Jahre danach ist es höchste Zeit, dass wir das endlich zahlen! Verzögern Sie es nicht. – Danke. (Beifall bei Bundesräten der ÖVP.)

14.18


Präsident Peter Mitterer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet hat sich Herr Bun­desrat Schennach. Ich erteile ihm das Wort.

 


14.18.39

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrter Herr Botschafter Steiner! Meine Damen und Herren! Dass es heute hier von der SPÖ und den Grünen 19 Jahre nach dem letzten Einspruch in diesem Haus einen Einspruch gibt, hat sich die Regierungskoalition selbst zuzuschreiben.

Geschichte und Geschichte aufarbeiten ist ein gemeinsamer Prozess. Es ist dies ein gemeinsamer Prozess, so wie es auch ein gemeinsamer Prozess war, diesen Versöh-


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