BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 92

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Jahr 2004. Lassen Sie es mich so sagen: Wir beraten über die Tätigkeit einer Erfolgs­einrichtung unserer Bundesverfassung.

Wie man dem Allgemeinen Teil des Berichtes entnehmen kann, ist der Geschäftsanfall im Jahr 2004 gegenüber dem Jahr 2003 wieder gestiegen. Im Kalenderjahr 2004 wur­de die Volksanwaltschaft in 16 189 Fällen in Anspruch genommen. In 6 502 Fällen wurde ein Prüfungsverfahren eingeleitet. Schon diese nackten Zahlen geben die Be­deutung der Volksanwaltschaft wohl eindeutig wieder.

Aber, meine Damen und Herren, hinter diesen Zahlen stehen Schicksale unserer Bür­gerinnen und Bürger: abgeschlossene Verfahren, wo sich Bürger von der Verwaltung schlecht oder ungerecht behandelt, unter Druck gesetzt fühlen und wo die letzte Hoffnung eben der Gang zur Volksanwaltschaft ist.

Interessant ist auch, wie sich die Beschwerden beispielsweise im Bereich des Bundes verteilen. Die Hitparade führt das Bundesministerin für Justiz mit 986 Prüfverfahren an. Damit ist ein Viertel aller Prüfungsverfahren im Bereich des Bundes gegen Aktivitäten der Justiz eingeleitet worden. Dies macht schon betroffen, da es gerade Bürgerinnen und Bürger sind, die das Recht suchen und die dieses Recht nicht erhalten oder die zumindest glauben, es nicht zu erhalten.

Ich denke, nein, ich bin überzeugt davon, dass hier Aktivitäten zu setzen sind. Bei al­lem Respekt gegenüber der Unabhängigkeit der Justiz: Auch die Justiz hat zu dienen, nämlich den Bürgerinnen und den Bürgern!

Es ist in einem Rechtsstaat und in einem reichen Staat wie Österreich unakzeptabel, dass Bürgerinnen und Bürger durch eine überlange Verfahrensdauer jahrelang warten müssen, um zu ihrem Recht zu kommen. Man hat manchmal das Gefühl, dass eine Sache ausgesessen und gewartet wird, dass sie sich vielleicht doch von selbst erledigt. Da sind bei Wahrung der Unabhängigkeit der Richterschaft alle Anstrengungen zu unternehmen, diesen unzumutbaren Zustand abzustellen.

Etwas abgeschlagen, aber dennoch mit einer prägnant hohen Zahl von Prüfverfahren vertreten ist das Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsu­mentenschutz. Ich möchte hier ein Beispiel herausnehmen.

Sehr viele BürgerInnen haben sich wegen Verfahrensverzögerungen in der Pensions­versicherungsanstalt bei der Volksanwaltschaft beschwert. Wie dem Bericht zu entneh­men ist, ist es in Zusammenarbeit von Volksanwaltschaft und den Pensionsversiche­rungsträgern gelungen, Verfahrensbeschleunigungen zu erzielen. Es ist eine Tendenz zur Verkürzung der Verfahren festzustellen, die aber noch immer unbefriedigend ist.

Ich möchte mich aber hier dafür bedanken, dass die Volksanwaltschaft ihre gesamte Kraft dazu genützt hat, sich für die Menschen, die aus dem Berufsleben in den Lebens­abschnitt Pension wechseln, dahin gehend einzusetzen, dass das Verfahren zur Zuer­kennung der Pension möglichst rasch durchgeführt wird.

Was mir zu denken gibt, ist die Statistik – auf Seite 18 können Sie das nachlesen –, die die Beschwerdehäufigkeit nach Bundesländern darstellt. Da gibt es große Abweichun­gen. In den Ballungszentren werden demzufolge viel mehr Beschwerden eingereicht als auf dem Land.

Ich nehme an, dass die BürgerInnen im ländlichen Gebiet nicht so viel glücklicher mit ihrer Verwaltung sind als jene in den Städten oder in den großen Ballungsräumen. Ich würde daher die Volksanwälte ersuchen, kurz Auskunft darüber zu geben, auf welche Umstände die Volksanwaltschaft diese Differenzen zurückführt.

Sollte es tatsächlich zu massiven Schwankungen zwischen Ballungszentren und den ländlichen Regionen gekommen sein, spreche ich als Bundesrat mich dafür aus, dass


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