BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 93

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gerade in den ländlichen Regionen eine Bewerbung der Volksanwaltschaft und ein Be­kanntmachen ihrer Leistungen und ihrer Aufgaben stattfinden soll.

Schließlich möchte ich mich noch recht herzlich dafür bedanken, dass der Grund­rechtsteil nun zu einem fixen Bestandteil der jährlichen Tätigkeitsberichte der Volks­anwaltschaft geworden ist.

Unsere gemeinsame Aufgabe ist es, das Grundrechtsbewusstsein der BürgerInnen, aber auch der Verwaltung selbst zu schärfen. Den BürgerInnen sollten ihre Rechte be­kannt sein und die Verwaltung hat die Grundrechte einzuhalten.

Gerade in sensiblen Bereichen, dort, wo der Staat mit Einsatz von Gewalt handelt, ist das Grundrechtsbewusstsein von besonderer Bedeutung. Ich möchte einen konkreten Fall ansprechen. Ich ersuche das Bundesministerium für Inneres, seine Beamtinnen und Beamten nachweislich so gut und bewusst in Menschenrechtsfragen zu schulen und zu unterrichten, dass gewisse bedauernswerte Situationen, in denen Menschen Schaden an ihrer Gesundheit nehmen oder sogar ihr Leben verlieren, in Zukunft nicht mehr vorkommen können.

Nochmals recht herzlichen Dank für Ihre Arbeit, meine Dame und mein Herr, muss ich in diesem Fall sagen, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere auch dafür, dass sich Ihre Mitarbeiter immer wieder sehr intensiv und sehr freundlich um die Anliegen unserer Bürgerinnen und Bürger kümmern.

Abschließend muss ich doch noch eine kleine Bemerkung loswerden. Trotz aller Be­teuerungen, die Berichte der Volksanwaltschaft rasch zu behandeln, hat es der Natio­nalrat bisher nicht einmal geschafft, Ausschussberatungen durchzuführen. Daran zeigt sich wieder einmal, so glaube ich, der Vorteil eines Zweikammernsystems in Öster­reich. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und des Bundesrates Schennach.)

14.38


Präsident Peter Mitterer: Als Nächstem darf ich Herrn Bundesrat Saller das Wort erteilen.

 


14.38.26

Bundesrat Josef Saller (ÖVP, Salzburg): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Frau Volksanwältin! Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zwei Punkte aus dem Bericht herausgreifen, die von allgemeinem Interesse sind. Im Grund­rechtsteil wird das Thema „Besuch in sprengelfremder Schule – unzulässige Überwäl­zung des Schulerhaltungsbeitrages an Eltern“ behandelt.

Dieser Fall ist von allgemeiner Bedeutung, weil über die gesetzlichen Voraussetzungen hinaus sehr oft Vereinbarungen zwischen den Gemeinden getroffen werden. In Öster­reich gilt grundsätzlich das Prinzip der Schulgeldfreiheit an öffentlichen Schulen – egal, welche sozialen oder finanziellen Hintergründe die Betroffenen haben –, um im Inter­esse der Chancengleichheit die bestmögliche Ausbildung zu gewähren. Jede Verein­barung, die diese Freiheit umgeht, widerspricht den Rechtsvorschriften.

Es treffen hier zwei Dinge aufeinander: einerseits die Frage des Privatrechtes. Die Eltern sagen sich, ich schicke mein Kind in eine andere Schule, weil es dort für mein Kind am besten ist. Ich habe das Recht dazu.

Parallel dazu stellt sich die Frage des öffentlichen Rechts. Öffentliche Schulen sind als unselbständige Anstalten öffentlichen Rechts anzusehen. Dazu gehört auch das Recht auf unentgeltlichen Schulbesuch.

Zwei weitere Dinge treffen aufeinander: auf der einen Seite die Situation der Gemein­den – die Berechenbarkeit für Investitionen: Wie viele Schüler sind in der Schule zu erwarten?; das ist durch den verpflichtenden Schulsprengel vorauszusehen – und auf


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