BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 94

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der anderen Seite die Situation der Eltern, wo es vorkommt, dass manche in einer anderen Gemeinde bessere Voraussetzungen finden und es fallweise, wie wir wissen, zu Scheinanmeldungen kommt, wobei Verwandte herangezogen werden und man den Schüler dort anmeldet, sodass er dann das Recht hat, dort in die Schule zu gehen. Das wird sehr oft so praktiziert.

Verwaltungsrechtliche Verträge sind nur auf ausdrücklicher gesetzlicher Grundlage möglich. Es gibt daher keinen Verzicht auf Schulgeldfreiheit.

Zweiter Punkt – das hat auch mein Vorredner schon angeschnitten –: Unter Punkt 11.1.1.3 stellt die Volksanwaltschaft erneut beträchtliche Verfahrensverzögerun­gen bei der Pensionsversicherungsanstalt fest. Dazu muss man sagen: Es sind deut­liche Verbesserungen eingetreten. Es ist noch nicht ausreichend und zufrieden stel­lend, aber es sind doch sehr wesentliche Verbesserungen. Es wird seitens der Versi­cherungsanstalt empfohlen, zwei bis drei Monate vor dem gewünschten Antritt das An­suchen abzugeben. Es geht natürlich viel schneller, wenn einige wichtige Dinge erfüllt werden, und zwar dann, wenn zum Beispiel die Wehrdienstzeiten gespeichert sind, wenn die Kindererziehungsanrechnungszeiten genau vorliegen und wenn Daten aus der Zeit vor 1972 zur Verfügung stehen, weil es erst ab da eine computermäßige Da­tenerfassung gibt und die älteren Daten händisch eingetragen werden müssen.

Schwierigkeiten bereiten nach wie vor Pensionsansprüche, die man im Ausland er­worben hat, weiters die Mehrarbeit, die von der Fusionierung der Anstalten herrührt, und natürlich insbesondere geburtenstarke Jahrgänge, bei denen vor 1972 Leistungen erbracht wurden.

Ich stelle abschließend fest: Die Volksanwaltschaft ist eine wichtige und unverzichtbare Anlaufstelle für die Bevölkerung. Ich möchte daher auch meinen Dank für diesen um­fassenden Bericht aussprechen. (Beifall bei der ÖVP und des Bundesrates Dr. Böhm sowie Beifall bei Bundesräten der Grünen.)

14.42


Präsident Peter Mitterer: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Bundesrat Schenn­ach. Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


14.42.59

Bundesrat Stefan Schennach (Grüne, Wien): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Ich glaube, es gibt selten eine Institution, eine Einrichtung dieser Republik, die in den Augen der Bevölkerung so unumstritten ist wie die Volksanwaltschaft. Dazu hat Ihre Tätigkeit wesentlich beigetra­gen.

Wenn man Ihren Bericht über das Jahr 2004, den Sie dem Nationalrat und dem Bun­desrat vorgelegt haben, durchblättert beziehungsweise wenn man darin liest, sieht man, dass eine große Zahl von verzweifelten Bürgerinnen und Bürgern bei Ihnen quasi die letzte Möglichkeit, Hilfe zu bekommen, sieht und sich an die Volksanwaltschaft wendet. Einige dieser Fälle – es können ja nur einige sein – werden von Ihnen auch öffentlich präsentiert, und diese öffentliche Präsentation hat auch Auswirkungen auf die Verwaltung, auf die Behörden, denn niemand möchte von Ihnen – das ist jetzt nicht böse gemeint – vor die Fernsehkamera gezerrt werden. (Heiterkeit.)

Wenn in Behördengesprächen das Wort „Volksanwaltschaft“ fällt, so hat das schon eine abschreckende Wirkung dahin gehend, dass sich die Behörden den Fall gleich zweimal anschauen beziehungsweise genau durchschauen.

Meine Damen und Herren! Wenn man sich diese Einzelfälle – und um Einzelfälle geht es vielfach –, in Folge derer eigentlich der Gesetzgeber Handlungen setzen sollte und


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