BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 99

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doch Recht: Die Volksanwaltschaft hat im Bereiche der Gerichtsbarkeit leider keine Zuständigkeiten. Ich sage in diesem Kreise ganz offen: So sehr die Justiz in der Lage ist, das Selbstreinigungssystem bei den höheren Instanzen entsprechend einzusetzen, so wenig ist die Justiz in der Lage, in der ersten Instanz, bei Richterinnen und Richtern Richter, die begriffen haben, dass sie in dieser Instanz bis zum Ende ihrer Tage ver­bleiben werden, entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Der Bürger ist in diesem Zusammenhang den Justizorganen teilweise hilflos ausgelie­fert. Es sind wenige Fälle, aber – das sage ich Ihnen aus Erfahrung – Fälle von einer Intensität, wie sie in der allgemeinen Verwaltung kaum mehr vorkommen würden. Da wäre, glaube ich, eine externe Kontrolle – wie die der Volksanwaltschaft – durchaus sinnvoll.

Letzte Bemerkung aus meiner Sicht, in aller Deutlichkeit: Wir wollen keinen Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit. Es geht nur darum, dass wir Anträge stellen können, denn, meine Damen und Herren, wenn Sie in einem Bezirksgerichtsbereich leben, in dem es fünf Richter und acht oder neun oder zehn Anwälte gibt, dann muss der An­walt mit den Richtern „können“ – wie man in Österreich so schön sagt –, und stellt daher keinen Ablehnungsantrag und in der Regel auch keinen Fristsetzungsantrag.

Diese Anträge zu stellen und eine richterliche Entscheidung herbeizuführen wäre durchaus eine Aufgabe der Volksanwaltschaft! (Allgemeiner Beifall.)

15.04


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu Wort gelangt nun Frau Volksanwältin Bauer. – Bitte.

 


15.04.13

Volksanwältin Rosemarie Bauer: Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Kollege Kostelka! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die lobenden Worte und nehme sie gerne stellvertretend für unseren Vorsitzenden, Kollegen Stadler, mit in unser Haus. Die Mitarbeiter freuen sich sicher, und sie haben sich dieses Lob auch verdient.

Es wurde seitens des Herrn Bundesrates Reisenberger der ländliche Raum angespro­chen. Es ist ihm aufgefallen, dass es in Ballungszentren viele Beschwerden gibt, im ländlichen Raum hingegen nicht.

Ich will jetzt nicht belehrend wirken – ich weiß, ich habe das auch im Vorjahr gesagt –, möchte aber darauf hinweisen, dass ich durch unsere interne Geschäftsteinteilung Landesvolksanwältin von sieben Bundesländern bin, weil in diesen sieben Bundeslän­dern die Volksanwaltschaft damit beauftragt ist, die Gemeinde- und Landesverwaltung zu prüfen. Da gibt es eigene Berichte an die Länder. Zwei Bundesländer, Tirol und Vor­arlberg, haben jeweils einen eigenen Landesvolksanwalt, die auch eigene Berichte an die Länder vorlegen.

Ich meine, als Bundesrat befindet man sich in einer Vermittlungssituation – sowohl in den Landesgremien als auch hier im Bund –, und daher ist mir Folgendes ein persön­liches Anliegen: Ich würde Sie wirklich bitten zu versuchen, über die Landtagsklubs zu diesen Berichten zu kommen, weil ich meine, dass sie von ganz besonderer und zent­raler Bedeutung für Abgeordnete und Bundesräte sind.

Wir von der Volksanwaltschaft brauchen Sie als Verbündete, und wir brauchen Sie auch unter Umständen als Umsetzende oder als Sich-Einschaltende. Es ist auch er­laubt, dass sich ein Bundesrat oder ein Abgeordneter dieses Hauses oder eines Land­tages in verschiedenen Fragen an uns wendet, was ja auch passiert. Da werden dann die Fälle im ländlichen Raum aufgezeigt.

 


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