BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 98

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Allen, ob auf Bundesebene oder Landes­ebene, sollten wir für ihren Einsatz unseren Dank aussprechen. Es ist nur schade, dass sich die Entwicklung ausweitet beziehungsweise die Zahl der Beschwerdefälle zunimmt. Man ist eigentlich der Meinung, dass wir in einer Demokratie leben, wo die Gemeindeverwaltung, die Landesverwaltung und die Bundesverwaltung sehr effizient arbeiten und wo die Kommunikation immer besser wird und die Verfahren immer kür­zer werden, aber man muss zur Kenntnis nehmen, dass das Menschliche immer mehr auf der Strecke bleibt. Daher gilt allen, die große Verantwortung in dieser Tätigkeit getragen und viel geleistet haben, ein herzliches Dankeschön. (Beifall des Bundesrates Dr. Böhm und bei Bundesräten der ÖVP.)

14.59


Präsident Peter Mitterer: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Volksanwalt Dr. Kostelka. Ich darf ihm das Wort erteilen.

 


14.59.36

Volksanwalt Dr. Peter Kostelka: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich darf vor allem auf die Bemerkung des Herrn Bundesrates Schennach zum Verbrechensopfergesetz eingehen und da aus Sicht der Volksanwalt­schaft nachlegen.

Dieses Gesetz ist Mitte der siebziger Jahre als Begleitmaßnahme zur damaligen Straf­rechtsreform entstanden und war mit Sicherheit vor 30 Jahren ein modernes Gesetz – oder damals wahrscheinlich sogar das modernste Gesetz Europas. Mittlerweile hat sich aber die Zeit darüber hinwegentwickelt, und es ist notwendig geworden, diese Frage der Behandlung der Verbrechensopfer seitens der öffentlichen Hand auf ein europäisches Niveau zu bringen, das das derzeitige Verbrechensopfergesetz nicht mehr hat.

Staaten, die damals keine derartige vergleichbare Regelung hatten – wie die Bundes­republik Deutschland oder die Schweiz –, haben jetzt wesentlich modernere, dem Bür­ger wesentlich mehr unter die Arme greifende Regelungen. In diesem Zusammenhang sei auch darauf verwiesen, dass das letztendlich das Ergebnis des Umstandes ist, dass der Staat nicht nur die Strafverfolgung, das Gewaltmonopol in Anspruch nehmen soll, sondern auch den Opfern einer ausgeübten Gewalt zur Seite stehen soll.

In diesem Zusammenhang ist zwar anzuerkennen, dass durch die jüngste gesetzliche Maßnahme – auch mit Zustimmung dieses Hauses – das Verbrechensopfergesetz in die Hoheitsverwaltung übernommen worden ist, aber eine Reihe von Wünschen ist immer noch offen.

Nach wie vor langen relativ viele Beschwerden darüber ein, dass es keine entspre­chende Information für Verbrechensopfer über Anlaufstellen gegeben hat – teilweise über Jahre hinweg! –, obwohl im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist, dass sowohl die Justiz als auch die Exekutive eine solche Belehrung über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Verbrechensopfergesetz vorzunehmen haben.

Es wird auch nicht als verständlich empfunden, dass in diesem Bereich nicht zumin­dest in Teilen Schmerzengeld gezahlt werden kann, dass kein Sachschaden ersetzt werden kann und dass es keine Übernahme der Prozesskosten gibt, obwohl Verbre­chensopfer in vielen Fällen auf den Zivilrechtsweg verwiesen werden – mit all den Risiken, die es in diesem Zusammenhang gibt. (Vizepräsident Weiss übernimmt den Vorsitz.)

Daher noch einmal mit allem Nachdruck: Eine Modernisierung, eine zeitgemäßere Ge­staltung dieses Rechtsgebietes wäre notwendig. Herr Bundesrat Böhm, wie haben Sie


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