BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 97

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den, ob der Fristsetzungsantrag berechtigt ist, das heißt, eine sachlich unangemes­sene Verfahrensverzögerung vorliegt. Die Rechtsanwälte als Parteienvertreter machen von diesem Rechtsbehelf aus psychologisch nachvollziehbaren, wenn auch sachfrem­den Gründen kaum Gebrauch. Mit einer Antragslegitimation der Volksanwaltschaft wäre folglich eine letzte tatsächliche Lücke im österreichischen Rechtsschutzsystem geschlossen.

Abschließend: Alles in allem erachte ich aber den aktuellen Bericht der Volksanwalt­schaft für durchaus erfreulich, das sowohl deshalb, weil die Volksanwaltschaft wieder einmal hervorragende Arbeit im Dienste des rechtsuchenden Bürgers geleistet hat, als auch deshalb, weil die Vollziehung der Gesetze durch die österreichischen Behörden und Gerichte im Allgemeinen – Ausreißer und die heute schon angesprochenen Schwachstellen ausgenommen –, und zwar auch im internationalen Vergleich gese­hen, sachgerecht und effizient funktioniert.

Mein Lob gilt auch dem Abschnitt über die Wahrung der Grundrechte, dem Grund­rechtsteil, obwohl man gewiss auf diesem Gebiet nie ganz zufrieden sein kann, denn jeder einzelne Verstoß auf diesem Gebiet ist einer zu viel.

Mit voller Zustimmung nehmen wir Freiheitliche diesen Bericht der Volksanwaltschaft dankend zur Kenntnis. Da ich selbst letztmals namens meiner politischen Gruppierung dazu Stellung nehme, wünsche ich allen Volksanwälten weiterhin ihrem so engagierten Einsatz entsprechendes Gelingen ihres Wirkens zum Wohle unserer Bürger. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

14.55


Präsident Peter Mitterer: Ich darf als nächstem Redner Herrn Bundesrat Ing. Kampl das Wort erteilen.

 


14.56.02

Bundesrat Ing. Siegfried Kampl (ohne Fraktionszugehörigkeit, Kärnten): Sehr geehr­ter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Es wurden 2003 laut Bericht der Volksanwaltschaft 15 587 Fälle an die Volksanwaltschaft herangetragen. 2004 waren es um 3 Prozent mehr, nämlich 16 189 Fälle. Es gab 10 745 Beschwerden betreffend die Verwaltung, und in 6 502 Fäl­len wurde ein Prüfungsverfahren eingeleitet. In 4 107 Fällen ist bezüglich Bundesver­waltung noch sehr viel offen. In 2 395 Fällen waren Landesregierung und Gemeinde­verwaltung zuständig.

Die Aufteilung der Arbeiten erfolgt bezüglich Prüfverfahren nach Schwerpunkten. Auf Volksanwalt Dr. Peter Kostelka entfallen 2 347 Fälle, auf Volksanwältin Rosemarie Bauer 1 818 Fälle, auf Volksanwalt Mag. Ewald Stadler 2 337 Fälle. Dank dafür an alle drei verantwortlichen Volksanwälte!

Dank aber auch an die Volksanwälte dafür, dass sie bereit sind, im Rahmen einer ORF-Sendung so manchen Fall für uns und für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu bringen. Damit wird auch eine große Wertschätzung der Volksanwaltschaft erlangt.

Sehr interessant im Prüfbericht sind die großen Unterschiede bezüglich Beschwerde­häufigkeit unter den Bundesländern. Da sollte man auch einmal nachfragen. Während es in Wien pro 1 000 Bürger 123 Beschwerden gab, waren es in Tirol pro 1 000 Bürger 40 Beschwerden, also weitaus weniger. Kärnten lag mit 84 Beschwerden pro 1 000 Einwohner im Mittelfeld. Dem Bundesland Kärnten kommt zugute, dass von Landeshauptmann Dr. Jörg Haider vor fünf Jahren ein Bürgerbüro eingerichtet wurde. Das Bürgerbüro, eine bürgernahe Beschwerdestelle der Landesregierung, hat sehr große Beliebtheit gewonnen. Es wird täglich von 30 bis 40 Personen besucht. Es gibt dort täglich bis zu 100 Telefonate, und täglich treffen dort bis zu 100 Briefe ein.

 


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