BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 103

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schaften zu wechseln, die in den Ministerbüros arbeiten, oder sich die Gesetze ordent­lich zu überlegen und vielleicht auch mit manchen Gesetzen in die Begutachtung zu gehen, was auch nicht mehr die Praxis ist.

In dem Bericht steht weiters, dass es mehrere Fälle gegeben hat, in denen zwischen der Aufhebung eines Gesetzes beziehungsweise einer Verordnung durch den Verfas­sungsgerichtshof und der Kundmachung des Erkenntnisses einige Monate verstrichen sind. Das ist, wie es den Richterinnen und Richtern erscheint, auch nach rechtsstaat­lichen Gesichtspunkten überaus bedenklich.

Konkrete Rügen gehen dabei an Frau Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat, die heute Vormittag hier bei uns war. Sie bekommt vom Verfassungsgerichtshof eine Rüge, dass sie rechtsstaatlich überaus bedenkliche Handlungen setzt. Verkehrsminis­ter Hubert Gorbach erhält die gleiche Rüge, und der ehemalige Landeshauptmann von Salzburg, Franz Schausberger, ebenfalls, aber das hat sich ja in der Zwischenzeit erledigt. – Er wird die Rüge sicher nicht mehr in Empfang nehmen. Er schreibt ja der­zeit Bücher. Die Frage wird aber auch bei den beiden anderen, glaube ich, in kürzester Zeit überholt sein, geschätzte Damen und Herren!

Aus den Berichten des Verfassungsgerichtshofes und des Verwaltungsgerichtshofes geht hervor, dass beide Gerichtshöfe überlastet sind. Sie mahnen schon seit einigen Jahren eine Reform und auch mehr Personal ein beziehungsweise durch eine Reform eine erste und zweite Instanz besonders im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes, damit unnötige Anträge schon im Vorfeld abgewiesen werden können und man sich nicht in langwierigen Verfahren damit beschäftigen muss.

Es sind einige Gesetze aufgehoben worden, wie aus dem Bericht des Verfassungsge­richtshofes hervorgeht. In den vergangenen Jahren sind von 72 geprüften gesetzlichen Normen 49 teilweise oder zur Gänze aufgehoben worden. Mehr als die Hälfte der gesetzlichen Normen wurde vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben, und das spricht wirklich für eine Unzulänglichkeit in den Gremien, in den Ministerien. Das sollte in einem Rechtsstaat nicht vorkommen. Dazu kommt noch, dass diese Normen Teile wesentlicher Gesetze sind; so zum Beispiel des Asylgesetzes, des Krankenkassen-Ausgleichsfonds, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, Teile des Zivildienst­gesetzes, des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes, der Gewerbeordnung, des Ein­kommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des KommAustria-Geset­zes, des Beamten-Dienstrechtsgesetzes.

Geschätzte Damen und Herren! All das wurde vom Verfassungsgerichtshof wieder auf­gehoben, und das bestätigt uns Oppositionsparteien, dass hier eine verfassungsrecht­lich bedenkliche Regierung am Werk ist, die unterstützt wird von Gruppierungen wie etwa Orange-Blau oder wie auch immer, die im Nationalrat auch verfassungsrechtlich bedenkliche Gesetze mit Mehrheit beschließen.

Weil diese Berichte so objektiv sind, werden wir sie sehr gerne zur Kenntnis nehmen. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.22


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm das Wort.

 


15.22.24

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich möchte namens meiner Fraktion dem Verfassungsgerichtshof, dem Herrn Vizepräsidenten, weil er persönlich anwesend ist, und dem Verwaltungsgerichtshof unseren Dank aus­sprechen für die viele Arbeit, die in die Berichte eingeflossen ist, die uns Parlamenta-


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