BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 108

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konnte. Das vertrauensvolle Zusammenwirken der Fraktionsvorsitzenden ist eine wich­tige Voraussetzung für das Funktionieren des parlamentarischen Betriebes. Dass du dazu auch einen wesentlichen Beitrag geleistet hast, sei dankend vermerkt. Die Zu­sammenarbeit war nicht nur von profunder Sachkenntnis und Sachlichkeit, sondern auch von einem hohen – das mag jetzt etwas altmodisch klingen – Berufsethos getra­gen, dessen Bewahrung wir alle uns für die Zukunft wünschen.

Alles Gute für deinen weiteren Weg! (Allgemeiner Beifall.)

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Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Mag. Gudenus. Ich erteile es ihm.

 


15.41.17

Bundesrat Mag. John Gudenus (ohne Fraktionszugehörigkeit, Wien): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Vizepräsident! Alle zwei Jahre findet das Berichtsritual betref­fend diese beiden Höchstgerichte statt, und früher konnten wir dabei, soweit ich mich erinnern kann, den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes und den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes hier begrüßen. Ich verstehe, dass diese hohen Herren nicht stets hierher kommen können, aber es sind sicher nicht immer nur zeitliche Gründe, die dies verhindern.

Vorweg möchte ich noch eine Bemerkung meines Kollegen und Generalskameraden Kühnel zurückweisen, welcher sehr polemisch die von mir geschätzten Personen Bun­deskanzler Kreisky und Bundesministerin Firnberg angegriffen hat. Ich lehne es ent­schieden ab, zu sagen, mangelnde Schulkenntnisse seien auf Kreisky und Firnberg zurückzuführen. Das ist schlichtweg lächerlich, lieber Kamerad Kühnel. Das kann nicht wahr sein. (Beifall bei Bundesräten der SPÖ. – Zwischenruf bei der ÖVP.)

Ich komme jetzt zu den beiden Berichten. Der Verwaltungsgerichtshof – darauf hat schon mein Kollege Professor Böhm hingewiesen – zeigt eine durchschnittlich sehr lange, 22 Monate dauernde Verfahrensdauer auf. Eine Verkürzung – das glaube ich sehr gerne – ist auf Grund der Gegebenheiten nicht möglich. Es ist das unzureichende Raumangebot, es sind die unzureichenden Arbeitsbedingungen, die das verunmög­lichen. Wir können auch nachlesen, dass die Akten von 1939 bis 1979 im Österreichi­schen Staatsarchiv, also nicht mehr im Gerichtshof lagern.

Die Aufgaben wurden vermehrt. Der Gerichtshof hat auch als Gerichtshof des Euro­päischen Parlaments oder der Europäischen Union zu wirken. Das ist sicherlich eine große Aufgabe, unabhängig davon, wie man zur Europäischen Union und der Mitglied­schaft Österreichs in dieser steht.

Ich möchte hier noch einmal wiederholen, dass diese Klagen, die wir mit diesem Be­richt vorgetragen bekommen haben und nachlesen konnten und können, doch seit Jahren bekannt sind. Ich kann mir fast schon vorstellen, dass jene, die diesen Bericht schreiben, einfach nachschauen, was sie vor zwei Jahren geschrieben haben. Sie tun das mit Recht, denn man braucht das Rad nicht täglich neu zu erfinden, wenn es ohne­hin da ist. Es hat sich nämlich nichts zum Besseren gewendet. Das muss ich sagen und muss damit dem Herrn Vizepräsidenten zumindest meine Hochachtung dafür aus­drücken, dass man trotz der Erschwernisse, die hier gegeben sind, immer noch die Aufgaben so erfüllt und der Rückstand nicht noch größer und die Arbeitsdauer nicht noch länger wird. (Beifall des Bundesrates Dr. Böhm.)

Aber weder in der Zeit der roten Regierung noch in der Zeit der schwarzen Regierung, vertreten jeweils durch den Bundeskanzler – das sage ich jetzt dem Herrn Staatssek­retär –, war es möglich, Abhilfe zu schaffen.

 


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