BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 109

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Herr Staatssekretär! Ich richte an Sie die Bitte, sich vielleicht in den nächsten zwölf Monaten – so lange sollte diese Regierung voraussichtlich noch stehen – selbst ein Denkmal zu setzen und das, was diese Berichte eigentlich bezwecken sollen, teilweise herzustellen. Es kann doch nicht angehen, dass meine Kollegen in 24 Monaten wieder hier sind und das, was wir heute besprochen haben, wieder besprechen – und es ändert sich nichts! Das ist doch eine Karikatur des Parlamentarismus, aber auch eine Karikatur des Ernstnehmens von berechtigten Anliegen unserer hohen Gerichte.

Beim Verfassungsgerichtshof ist es ja ähnlich. Die Verfahrensdauer beträgt rund neun Monate – aber das hat andere Gründe, darauf möchte ich nicht eingehen. Und seit Jahren gibt es auch beim Verfassungsgerichtshof die gleichen Klagen; Kollege Ewald Lindinger hat ja schon verlesen, welche dies sind und wie der Verfassungsgerichtshof die Deutschkenntnisse und die Formalismen, die in unseren Gesetzen enthalten sind, darstellt.

Es gibt eine Anregung, aber die habe ich schon gehört, als ich noch studiert habe: Man sagt immer, die Gesetze werden im Parlament gemacht. Liebe Kollegen und Kollegin­nen, im Parlament wird überhaupt kein Gesetz gemacht! Hier wird über etwas abge­stimmt, was ein Machwerk vieler Personen ist, denen ich zumindest den guten Willen nicht abspreche. Aber dadurch, dass nicht nur das jeweils betroffene Ministerium, son­dern auch verschiedenste begutachtende Gruppierungen und weitere Ministerien mit­wirken, kommt eben das heraus, was auf Seite 15 angeführt und vom Kollegen Lindin­ger so treffend geschildert worden ist.

Ich rege daher an – aber das ist nicht ursprünglich von mir –, eine Legislativabteilung im Parlament einzurichten, die die Gesetze schreibt, wohl manchmal vielleicht auf An­regung des einen oder anderen Ministeriums, aber es muss doch der Form nach mög­lich sein, dass wir, das Parlament, ihr, meine lieben Kollegen, in Zukunft die Gesetze macht und euch nicht irgendetwas Zusammengestoppeltes vorgelegt wird, dem ihr dann ein- oder mehrstimmig zustimmt! – Das ist auch eine Karikatur der Demokratie, aber nicht nur der Demokratie, sondern auch des Parlamentarismus. Das ist nämlich ein großer Unterschied.

Der berühmte Carl Schmitt hat gesagt – er ist nicht ganz unumstritten –, der Parlamen­tarismus funktioniert, aber die Demokratie funktioniert nicht. Damit hat er auch absolut Recht.

Die Bürger und die Gesetzesanwender, Kollegen und Kolleginnen, haben ein Recht – ein Recht! – auf lesbare und einfach anwendbare Gesetze. Und auch hier bitte ich Sie, Herr Staatssekretär – wiederum ein Denkmal für Sie; ich hoffe, Sie können es stück­weise verwirklichen –, da etwas durchzubringen, denn es soll nicht sein, dass die Kol­legen in zwei Jahren wieder ähnliche Berichte zu lesen bekommen. (Beifall der Bun­desräte Dr. Böhm und Ing. Kampl.)

15.48


Vizepräsident Jürgen Weiss: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ebenfalls nicht.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, die gegen­ständlichen Berichte zur Kenntnis zu nehmen, um ein Handzeichen. – Das ist Stim­meneinhelligkeit. Der Antrag ist angenommen.

 


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