Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005) (999 d.B. und 1148 d.B. sowie 7423/BR d.B.)
16. Punkt
Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (695/A und 1149 d.B. sowie 7424/BR d.B.)
Vizepräsident Jürgen Weiss: Wir kommen zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Berichterstatterin zu beiden Punkten ist Frau Bundesrätin Mag. Susanne Neuwirth. – Bitte.
Berichterstatterin Mag. Susanne Neuwirth: Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz 2005), liegt Ihnen in Schriftform vor. Ich komme daher gleich zum Antrag:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Zu Tagesordnungspunkt 16: Auch der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit über den Beschluss des Nationalrates vom 19. Oktober 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird, liegt Ihnen in Schriftform vor, ich komme daher auch hier sogleich zum Antrag:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit stellt nach Beratung der Vorlage am 2. November 2005 mit Stimmenmehrheit den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
Vizepräsident Jürgen Weiss: Ich danke für die Berichte.
Wir gehen in die Debatte ein.
Erste Rednerin ist Frau Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker. – Bitte.
15.50
Bundesrätin Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne, Oberösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Zu beiden jetzt zu behandelnden Gesetzesvorlagen wird es unsererseits keine Zustimmung geben, obwohl schon auch gesagt werden muss, dass das vorliegende Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz kleine Fortschritte bringen wird; das muss man auch sehen, und das möchte ich auch betonen. Nichtsdestotrotz ist es noch immer so, dass die Nachbarn solcher Anlagen nicht in der Form geschützt werden, wie wir uns das konsequenterweise vorstellen.
Das heißt, hier ist man auf halbem Weg stehen geblieben, hier ist keine Regelung getroffen worden, um die Nachbarn tatsächlich zu schützen.
Ähnlich ist die Sachlage bei der zweiten jetzt zu behandelnden Gesetzesvorlage, einer Vorlage, mit der vorwiegend die so genannte Schanigarten-Regelung repariert werden soll. Letztendlich ist jedoch unserer Meinung nach diese Reparatur nicht wirklich gelun-
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