Im Anlagenrecht, muss ich sagen, ist ja bereits sehr viel geschehen, nur sind die aktuellen Daten, Herr Bundesminister, für den einzelnen Gewerbetreibenden noch immer nicht sehr erfreulich. Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, kommen ja selbst aus einem Industriebetrieb, und ich rolle dieses Thema daher von hinten auf, fange jetzt gleich mit Ihrer Heimat an und führe das Spielberg-Projekt an.
Bei einem umfangreichen Voest-Projekt dauerte die Umweltverträglichkeitsprüfung 450 Tage! Das muss man sich einmal vorstellen! Heute, in der Zeit von Internet, e-Mail und so weiter muss man ja fast annehmen, dass diese Akten mit reitenden Boten durch unsere Republik transportiert worden sind! Wenn man sich andere Projekte anschaut, gerade auch im regionalen Bereich, so kommen wir dort ... (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)
Herr Kollege Himmer, was Wien betrifft, so habe ich mir das einmal in einem Bezirksverwaltungsraum des Wiener Magistrates mit Freunden vom sozialdemokratischen Freien Wirtschaftsverband angeschaut und kann Ihnen dazu nur sagen: Wenn man die entsprechenden Unterlagen vorher auf elektronischem Wege zur Verfügung gestellt hat, dann geht man dort nach 45 Minuten und im Besitz eines Gewerbescheines wieder heraus! – Die Gemeinde Wien hat sich da Applaus verdient, denn sie hat gezeigt, wie man das anders handlen kann. (Bundesrat Mag. Himmer: Spielberg-Projekt ...!)
Es ist also enorm wichtig, von diesen langen Fristen wegzukommen, und es sollte auch zu einem besseren Zusammenspiel der einzelnen Bundesbehörden und vor allen Dingen auch der Sachverständigen kommen. Seitens des Freien Wirtschaftsverbandes gibt es ja dazu eine Reihe von Vorschlägen. So ist zum Beispiel nicht einzusehen, Herr Bundesminister, warum man eine neunfache Betriebsanlagengenehmigung im Schaustellergewerbe braucht, oder warum ein Schausteller, der mit seinen Geräten am Donauinselfest und in Linz beim Urfahrer-Jahrmarkt tätig ist, zwei Gewerbescheine und zwei Betriebsanlagengenehmigungen braucht – und das alles nur, weil das durch Landesrecht geregelt ist. Das gilt doch als Veranstaltung und sollte daher gar nicht auf dieser Ebene angesiedelt sein.
Diesbezüglich sollte auch einmal Kontakt mit der Landeshauptleutekonferenz hergestellt werden, denn die vielen kleinen Gewerbetreibenden ächzen und stöhnen bereits sehr unter diesem Betriebsanlagenrecht.
Konkret möchten wir da natürlich auch das Thema Gastgarten ansprechen. Mein Sitznachbar hier, Herr Bürgermeister Wiesenegg, ist ja einer der vielen betroffenen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister. Ich glaube, Herr Bundesminister, dass das jetzt bei der lokalen Behörde vor Ort ganz gut angesiedelt ist, dort gibt es nämlich wirklich eine richtige Ansprechperson.
Und dazu noch etwas: Ein Bürgermeister unterliegt da erstens einmal vielfacher Kontrolle, so natürlich auch der Kontrolle des Gemeinderates. Im Berufungsverfahren landet das ja dann bekanntlich beim Gemeindevorstand. Anzuführen sind weiters noch: Rechnungshofkontrolle sowie Landes- und Gemeindeaufsicht.
Ich mache mir daher keine Sorgen, dass das nicht klappt. Das ist bei den Bürgermeistern sehr gut aufgehoben. Konkret sprechen wir diesbezüglich von 37 000 Betrieben in Österreich, und immerhin 35 Prozent dieser 3,7 Millionen Plätze in Gastwirtschaften sind so genannte Outdoor-Verabreichungsplätze, wobei diese sehr, sehr wichtig für den Tourismus in Österreich sind – da wird mir Kollege Ager sicherlich Recht geben –, wichtig auch für das Wohlbefinden unserer Gäste. Das ist also eine ganz bedeutende Sache.
Folgendes Ersuchen auch an Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, etwas, was ganz wichtig für den Bereich Gastronomie ist, wo es ja auch immer schwieriger wird: Was
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