BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 113

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die Eigenkapitalisierung und dergleichen mehr anlangt, sollte man – zum Betriebsanla­genrecht dazu – zusätzliche strukturelle Verbesserungen schaffen. Dazu bedürfte es sozusagen auch eines Schubes seitens der Bundesregierung.

Sie, Herr Bundesminister Bartenstein, und Ihre Regierungskollegen haben sehr viel ge­tan, um Konzerne, um Großbetriebe steuerlich zu entlasten. Was jedoch jene Betriebe anlangt, von denen wir jetzt reden, was also die kleinen Gastgärten und dergleichen mehr betrifft, da sollte man sich eventuell eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes überlegen, denn dort lässt sich – das wird Kollege Ager als Hotelier sicherlich bestä­tigen – die Produktivität nicht erhöhen (Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl), und dies­bezüglich muss man sich eben etwas anderes einfallen lassen.

Frau Präsidentin, man muss all diese Dinge gesamtheitlich betrachten (neuerlicher Zwischenruf der Bundesrätin Zwazl), denn es ist dem einzelnen Wirten nicht geholfen, wenn man zwar das Anlagenrecht verbessert, indem man einem Bürgermeister die Möglichkeit einräumt, die örtlichen Gegebenheiten zu nutzen, auf der einen Seite je­doch durch ein Anziehen der Steuerschraube immer mehr kleine Gastronomiebetriebe zum Zusperren geradezu zwingt.

Meine Damen und Herren! Es geht darum, aufzusperren, neue und zusätzliche Be­triebe zu schaffen und etwas für den Tourismus in Österreich zu tun. Diese Gesetzes­vorlage ist sicher als ein weiterer Beitrag dazu zu sehen, weshalb unsere Fraktion die­ser Vorlage zustimmen wird. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.00


Vizepräsident Jürgen Weiss: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Bundesrätin Zwazl. Ich erteile es ihr.

 


16.00.08

Bundesrätin Sonja Zwazl (ÖVP, Niederösterreich): Herr Präsident! Herr Minister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Für das Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz sind zwei EU-Richtlinien maßgeblich: zum einen die EU-Richtlinie über die integrierte Ver­meidung zur Verminderung von Umweltverschmutzung, zum anderen die Seveso II-Richtlinie zur Beherrschung der Gefahr schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

Diese Richtlinien wurden im Jahr 2000 in die Gewerbeordnung eingearbeitet. Damit gelten für Betriebe, die bestimmte gefährliche Stoffe in einer bestimmten Menge ver­wenden, besondere Anforderungen an die Anlagensicherheit. Für solche schweren Un­fälle wurde im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit eine zentrale Meldestelle eingerichtet; im letzten Jahr gab es einen schweren Unfall, der gemeldet wurde.

Nun zur Ursache für dieses Anlagenrechtsbereinigungs-Gesetz.

Für Betriebe, die dem Schieß- und Sprengmittelgesetz unterliegen, galt bislang nicht das Anlagenrecht der Gewerbeordnung, sondern gab es eigene Bestimmungen im Schieß- und Sprengmittelgesetz. Der Europäische Gerichtshof hat dazu festgestellt, dass das teilweise nicht EU-konform ist und dass Betriebe, welche den zuvor genann­ten EU-Richtlinien unterliegen, bestimmten erhöhten Anforderungen genügen müssen. Um diese Anforderungen zu erfüllen, sollen daher auch diese Betriebe den Bestim­mungen der Gewerbeordnung unterstellt werden.

Betroffen sind Produktionsbetriebe von Schieß- und Sprengmitteln, die bestimmte ge­fährliche Stoffe in einer bestimmten Menge verarbeiten. Erteilte Bewilligungen für be­stehende Anlagen bleiben aufrecht. Die Genehmigung von Neuanlagen und Entschei­dungen über anhängige Verfahren erfolgen nach den nunmehrigen Bestimmungen der Gewerbeordnung.

 


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