BundesratStenographisches Protokoll727. Sitzung / Seite 152

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zugute kommt. Das ist unwahr. Diese Unternehmenssteuerreform kommt Zigtausen­den Unternehmungen zugute. Diese Unternehmenssteuerreform kommt selbstver­ständlich auch kleinen und mittleren Kapitalgesellschaften zugute, und diese Unterneh­menssteuerreform kommt natürlich auch bilanzierenden Personengesellschaften und Kleinstgesellschaften zugute.

Für den Fall, dass ein Unternehmer so klein ist, dass er es vorzieht, ein Einnah­men/Ausgaben-Rechner zu bleiben, respektive das für sich als besser erachtet, hat Frau Präsidentin Zwazl Recht: Das ist ein Bereich, hinsichtlich dessen wir und auch Präsident Leitl seit Monaten sagen, dass dort noch etwas geschehen muss, dass diese Gruppe von Unternehmen noch begünstigt gehört. Da bin ich aber, Frau Präsidentin Zwazl, sehr gespannt darauf, was die Sozialdemokratie sagen wird, wenn wir meinen, im Rahmen des Einkommensteuerrechtes müsse man diesbezüglich Besserstellungen treffen, denn darum wird es letztlich gehen. Das sind Einkommensteuerzahler. Und da höre ich ja dann immer, dass das überhaupt nicht gehe.

Also: Einnahmen/Ausgaben-Rechner, diese Zielgruppe ist noch zu begünstigen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform. – Ich gehe einmal davon aus, dass auch Ihr Unternehmen bilanziert, Herr Bundesrat. Wenn es das tut und wenn Ihr Unternehmen, was ich hoffe und wovon ich ausgehe, schwarze Zahlen schreibt – das soll auch für rote Bundesräte sinnvoll und möglich sein (Beifall und Heiterkeit bei der ÖVP – Bun­desrat Gruber: Was soll dieser Zynismus? Dieser Zynismus ist unangebracht! – Ruf bei der SPÖ: Herr Minister, haben Sie schon etwas von Niveau gehört?) –, dann gehe ich davon aus, dass Sie entweder durch die Körperschaftsteuersenkung profitieren oder durch die Halbierung des Steuersatzes auf nicht entnommene Gewinne bis zu 100 000 € und dass Sie dann nicht einmal auf einen Steuersatz von 25 Prozent kom­men, weil im Regelfall der Bruttosteuersatz bei 40, 45 Prozent liegt und die Halbierung des Steuersatzes dann zu einer effektiven Steuerbelastung von 20 Prozent, 22 Prozent oder sogar unter 20 Prozent führen kann.

So gesehen bin ich nicht nur der Überzeugung, sondern weiß, dass schon jetzt diese Unternehmenssteuerreform der überwiegenden Zahl österreichischer Unternehmungen zugute kommt. Und was die Einnahmen/Ausgaben-Rechner anlangt: Da bleibt noch etwas zu tun, das wissen wir.

Aber tun Sie von den Oppositionsparteien doch nicht so, als käme diese Unterneh­menssteuerreform gerade einmal 1 000 Unternehmungen beziehungsweise lediglich großen Unternehmungen zugute! Das stimmt einfach nicht! (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl, Dr. Böhm und Mitterer.)

18.31


Vizepräsidentin Anna Elisabeth Haselbach: Weitere Wortmeldungen hiezu liegen nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

Wir kommen daher zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Antrag der Bundesräte Ager, Bieringer, Kolleginnen und Kollegen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Anders als der Ausschussbericht, den wir gehört haben, geht es jetzt um die Abstimmung des Antrages Ager, Bieringer, Kolleginnen und Kollegen.

Ich ersuche jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Antrag, den gegenständ­lichen Bericht zur Kenntnis zu nehmen, ihre Zustimmung erteilen, um ein Handzei­chen. – Es ist dies Stimmenmehrheit. Der Antrag ist somit angenommen.

 


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