BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 40

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Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bundesrates kommt hiefür der SPÖ-Fraktion das Vorschlagsrecht zu.

Es liegt dazu ein Wahlvorschlag vor, der auf Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach lautet.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag zu­stimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahl­vorschlag ist somit angenommen.

Ich frage nun die Frau Präsidentin, ob Sie die Wahl annimmt.

 


10.36.13

Bundesrätin Anna Elisabeth Haselbach (SPÖ, Wien): Ich danke herzlich für das Vertrauen. Ich nehme die Wahl selbstverständlich an und werde mich weiterhin bemühen, die in mich gesetzten Erwartungen zu erfüllen. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Peter Mitterer: Dabei dürfen auch wir von dieser Stelle aus gratulieren. Es ist damit eine Kontinuität in der Arbeit des Bundesrates gewährleistet.

*****

Wir gelangen nun zur Wahl eines Ordners.

Es liegt mir der Vorschlag der ÖVP-Fraktion vor, Herrn Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel für den Rest des zweiten Halbjahres 2005 zu einem Ordner des Bundesrates zu wählen.

Ich bitte nun jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die diesem Wahlvorschlag ihre Zustimmung geben, um ein Handzeichen. – Das ist Stimmeneinhelligkeit. Der Wahlvorschlag ist somit angenommen.

Ich darf wiederum fragen, ob der Gewählte die Wahl annimmt.


10.37.11

Bundesrat Dr. Franz Eduard Kühnel (ÖVP, Wien): Herr Präsident! Ich nehme die Wahl an und hoffe, meinen Aufgaben gerecht zu werden. (Allgemeiner Beifall.)

 


Präsident Peter Mitterer: Ich gratuliere und wünsche viel Erfolg.

10.37.26 2. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird (670/A und 1101 d.B. sowie 7404/BR d.B.)

 


Präsident Peter Mitterer: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.

Berichterstatterin ist Frau Bundesrätin Roth-Halvax. Ich bitte um den Bericht.

10.37.44

 


Berichterstatterin Sissy Roth-Halvax: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich berichte über den vorliegenden Antrag des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus über den Beschluss des Nationalrates vom 16. November 2005 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Entschädigungsfondsgesetz geändert wird.

Es ist sehr erfreulich, festzuhalten, dass sowohl der Antrag im Nationalrat von allen vier Fraktionen einhellig eingebracht wurde als auch der Beschluss im Ausschuss des Bundesrates mit Stimmeneinhelligkeit verabschiedet wurde.

Ziel ist, dass alle Antragstellerinnen und Antragsteller, deren Anträge bereits bearbeitet wurden, aus dem Allgemeinen Entschädigungsfonds für Opfer des Nationalsozialismus


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