BundesratStenographisches Protokoll728. Sitzung / Seite 41

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bereits jetzt Vorauszahlungen erhalten können. Es gibt allerdings eine Bedingung dazu: Es ist nämlich Bedingung, dass die Zurückziehung beziehungsweise Abweisung aller Sammelklagen gegen Österreich beziehungsweise österreichische Unternehmen in den USA vorher stattfinden soll.

Diese Gesetzesänderung ist einerseits damit begründet, dass das Alter der Antrag­stellerinnen und Antragsteller bereits ein sehr hohes ist, und zweitens, dass die Aufarbeitung der Anträge sehr lange dauert.

Es werden auch die tatsächlichen Beträge, die zur Auszahlung gelangen, erst dann feststehen können, wenn alle Anträge bearbeitet sind, da die Gesamtsumme aus den Mitteln des Entschädigungsfonds mit zirka 210 Millionen US-Dollar begrenzt sind.

Ich stelle daher im Auftrag des Ausschusses für Verfassung und Föderalismus des Bundesrates den Antrag, gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

 


Vizepräsident Jürgen Weiss (den Vorsitz übernehmend): Danke für den Bericht.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Bundesrat Giefing. – Bitte.

 


10.40.01

Bundesrat Johann Giefing (SPÖ, Niederösterreich): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Die symbolhafte Gerechtigkeit hat in Wirklichkeit sehr, sehr lange gebraucht. Dieses Entschädigungsfondsgesetz ist allerdings ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, und zwar für jene, welche heute schon sehr alt sind und Schreckliches erlebt haben, das ihr Leben einschneidend geprägt hat. Für zirka 4 000 dieser Menschen kommt diese symbolhafte Geste der Versöhnung sowieso schon zu spät. Sie können diese Entschädigung leider nicht mehr entgegen­nehmen. Eine schnelle Auszahlung muss daher möglichst rasch erste Priorität haben.

Wenn man die Dimension des größten Raubzuges der Geschichte, den die Nazis in diesem Land durchgeführt haben, in Relation zu den in Rede stehenden 210 Millionen US-Dollar setzt, wird jeder erkennen, dass dies in Wirklichkeit ein bescheidener Betrag ist. Es waren damals etwa rund 200 Milliarden Schilling, die geraubt wurden. Die Menschen wurden um ihre Häuser und ihr Vermögen gebracht. Sie konnten keine Ausbildung in Anspruch nehmen und haben berufliche Schwierigkeiten gehabt.

Diese 210 Millionen US-Dollar stehen auch in keinem Verhältnis zu dem, was diesen Leuten bei Sklavenarbeit und in den Konzentrationslagern angetan wurde. Es ist mir jedoch bewusst, dass die Dimension dieses Unrechts, welches den Juden angetan wurde, weder auf materiellem noch auf gesetzlichem Weg gutzumachen ist.

Für mich ist jedoch eine wichtige Bedingung, dass die Klagen gegen die Republik oder einzelne Unternehmungen zurückgezogen werden. Von der Kultusgemeinde wurde ja bereits intensiv versucht, Rechtssicherheit herzustellen. Ich gehe davon aus, dass diese Rechtssicherheit in wenigen Tagen so gut wie hergestellt sein wird.

Ich möchte jedoch zum Schluss jenen in- und ausländischen Stellen den Dank aus­sprechen, die sich bemüht haben, den Betroffenen zu helfen. Wir helfen damit auch dem Ansehen unserer Republik und unserem eigenen Gewissen. Meine Fraktion stimmt daher diesem Gesetz gerne zu. (Allgemeiner Beifall.)

10.43


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Dr. Kühnel. Ich erteile ihm das Wort.

 


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